Bullati
doctores
oder magistri (Bullendoktoren, Bullenmagister),
solche Graduierte, welche durch kein Universitätsdiplom, sondern durch einen Pfalzgrafenerlaß (bulla, »Siegel«) zu ihrer Würde gelangt waren.
Sie standen trotz der kaiserlichen Privilegien, auf denen ihre Ernennung beruhte, stets nur in geringem Ansehen.