Bußzucht
,
das schon von der alten
Kirche gegen solche Mitglieder beobachtete
Verfahren, welche
durch schwere
Todsünden Ärgernis erregt und sich der christlichen
Gemeinschaft unwürdig gemacht haben, aber in dieselbe
wieder aufgenommen sein wollen. Die Bußzucht
ist ein Teil der
Kirchenzucht (s.
Beichte,
Buße und
Bußstationen). Als im
Abendland die
öffentlichen
Kirchenbußen selten wurden, traten andre
Strafen an deren
Stelle, teils hergenommen aus den
Übungen der ältern
Askese, teils aus den fränkischen
Rechtsgewohnheiten, wie denn auch in dem bischöflichen
Sendgericht
Karls d. Gr. kirchliches und bürgerliches
Gericht zusammenfloß und die
Ablösung der
Kirchenstrafe mit
Geld denselben Ursprung
hat (s.
Ablaß).
Die Bußen waren entweder eigentliche Strafen, wie Geldbußen, auch Schläge und Einsperrungen oder rein asketischer Art, Wallfahrten, bestimmte Gebete, Almosen und vor allem Fasten, oder die Kirche fördernde Werke, Stiftung von Kirchen und Klöstern etc. -
In der evangelischen
Kirche gibt es keine eigentliche Bußzucht
, sondern nur allgemeinere
Kirchenzucht, wozu auch das Versagen der
Wahl- und Patenrechte, des
Brautkranzes, des kirchlichen Begräbnisses zu rechnen ist, wo solches noch
vorkommt.