(BreviariumRomanum s. liturgicum), das gesetzliche Andachtsbuch der römisch-katholischen
Geistlichkeit bei
den vorgeschriebenen Gebetstunden (s.
Chordienst und
Horasingen). Die von
Gregor VII. 1074 für die römische
Kirche vorgeschriebene
Zusammenstellung von
Gebeten und
Formularen wurde später mannigfach umgearbeitet, von
Pius V. 1568 allgemein eingeführt und
unter
Clemens VIII. 1602 und
Urban VIII. 1632 weiter verbessert. Jetzt hat es beinahe alle andern Breviere
(verschiedener
Mönchsorden,
Bistümer etc.) verdrängt.
(spr. briwihr), in den engl. Buchdruckereien
der
Name einer
Schrift, welche mit der in
Deutschland als
Petit bezeichneten, 8 typographische
Punkte haltenden ziemlich genau
übereinstimmt.
das für den Gebrauch der röm.-kath. Geistlichen bei dem gemeinschaftlichen Gebet (s.
Chordienst) zu den vorgeschriebenen Gebetstunden (s. Hora canonica) oder bei dem täglichen Privatgebet
bestimmte lat. Gebetbuch, das die Psalmen, Abschnitte der Heiligen Schrift und der Kirchenväter, Heiligengeschichten, Hymnen,
Gebete und andere Formeln umfaßt. Das unter Gregor VII. im 11. Jahrh. zusammengestellte römische Brevier (Breviarium Romanum),
das durch Pius V. 1568 in verbesserter Ausgabe veröffentlicht und allgemein vorgeschrieben, unter Clemens VIII. 1602 und zuletzt
unter Urban VIII. 1634 revidiert wurde, verdrängte allmählich alle andern in einzelnen Orden
[* 6] oder Diöcesen früher gebräuchlichen
Brevier. Nach den vier Jahreszeiten
[* 7] zerfällt es meist in die vier Teile hiemalis, vernalis, aestivalis und auctumnalis, von denen
jeder aus vier Abschnitten besteht:
2) Proprium de tempore, für die einzelnen Zeiten des Kirchenjahres und die Feste, die sich auf Christus beziehen;
3) Proprium de sanctis und 4) Commune sanctorum, für die Heiligenfeste. Hierzu kommen noch Anhänge, wie das Officium parvum
Brevier Mariae, das Officium defunctorum, Itinerarium (Reisegebet), Tischgebete u. s. w.
Nach den päpstl. Verordnungen ist jeder Geistliche, der die höhern Weihen empfangen hat, zum Gebrauche
des Brevier verpflichtet, und die Auslassung eines der acht Stücke, aus denen die tägliche Andacht besteht, eine Todsünde. Zahllose
Ausgaben des Brevier sind erschienen, eine deutsche Übersetzung von M. A. Nickel (Frankf. 1842). -
Vgl. Probst, und Breviergebet
(2. Aufl., Tüb. 1868);
Pleittner, Älteste Geschichte des Breviergebets (Kempten 1887).