Bremer Missionsgesellschaft
5 Wörter, 67 Zeichen
Bremer
Bund, Bundesstaat, zu welchem nach Auflösung des Deutschen Bundes infolge des Kriegs von 1866 sich durch den Vertrag vom 18. Aug. d. J. folgende Staaten vereinigten: Preußen, [* 3] Sachsen-Weimar, Oldenburg, [* 4] Braunschweig, [* 5] Sachsen-Altenburg, Sachsen-Koburg-Gotha, Anhalt, [* 6] die beiden Schwarzburg, [* 7] Reuß [* 8] jüngere Linie, Waldeck, [* 9] Schaumburg-Lippe und Lippe [* 10] sowie die Freien Städte Lübeck, [* 11] Hamburg [* 12] und Bremen. [* 13] Am 21. Aug. folgten die beiden Mecklenburg, [* 14] 3. Sept. der Großherzog von Hessen [* 15] für seine nördlich vom Main gelegenen Provinz Oberhessen, 26. Sept. Reuß ältere Linie, 8. Okt. Sachsen-Meiningen und 21. Okt. endlich das Königreich Sachsen. [* 16]
Somit umfaßte der Norddeutsche Bund ein Gebiet von 415,150 qkm (7540 QM.) mit einer Bevölkerung [* 17] von fast 30 Mill. Am traten die Vertreter jener Staaten zusammen, um die Verfassung dieses Bundesstaats zu beraten; fanden die Reichstagswahlen statt, 24. Febr. wurde der konstituierende Reichstag vom König von Preußen eröffnet. Am 16. April nahm der Reichstag die vorgeschlagene Verfassung an, die publiziert wurde und 1. Juli Kraft [* 18] trat. Am 26. Juli übernahm König Wilhelm die ihm als Präsidenten des Bundes übertragenen Rechte und Pflichten, 15. Aug. trat der Bundesrat zusammen, 31. Aug. fanden die Reichstagswahlen statt, und 10. Sept. wurde der erste und einzige Reichstag des Bundes eröffnet.
Nachdem im November 1870 Baden, [* 19] Hessen, Bayern [* 20] und Württemberg [* 21] sich dem Norddeutschen Bund angeschlossen und die betreffenden Verträge 9. Dez. auch von dem am 24. Nov. wieder zusammengetretenen Reichstag genehmigt waren, beantragte 9. Dez. der Bundesrat die Bezeichnung des erweiterten Bundes mit dem Namen: »Deutsches Reich«, die 10. Dez. vom Reichstag genehmigt wurde. Am wurde die neue Verfassung des Reichs verkündet, womit der Norddeutsche Bund sein Ende nahm. Die Gesetze des Norddeutschen Bundes gingen meist auf das Deutsche Reich [* 22] über, die Anleihen ¶
wurden aus der französischen Kriegsentschädigung getilgt. Genaueres über die Geschichte desselben s. Deutschland, [* 24] Geschichte, S. 900.
Vgl. Hiersemenzel, Die Verfassung des Norddeutschen Bundes (Berl. 1867-1870, 3 Bde.);
Hirth, Annalen des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Zollvereins für Gesetzgebung, Verwaltung und Statistik (das. 1868-70).