Brandwunden
,
s. Verbrennung.
Brandwunden
376 Wörter, 2'713 Zeichen
Medicin — Specielle Pathologie — Verletzungen, Brüche, Verrenkungen etc
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Brandwunden,
s. Verbrennung.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Brandwunden,
Wunden, die sowohl durch Feuer und erhitzte Substanzen als auch durch ätzende Substanzen
(z. B. konzentrierte Mineralsäuren) hervorgebracht werden können. Das Entstehen einer Brandwunde
setzt schon einen höhern Grad der Verbrennung und mindestens den Verlust der Oberhaut voraus, sei es, daß dieser Verlust sofort
oder erst infolge der nachfolgenden Entzündung und Blasenbildung erfolgt. Ist auf diese Weise nur die
Oberhaut verloren gegangen, so heilt die Brandwunde
so vollständig, daß keinerlei bleibende Änderung der Haut
[* 2] entsteht,
denn die Oberhaut wird leicht wieder erzeugt.
Sind dagegen tiefere Schichten zerstört, so bleibt stets außer einer gewissen Unempfindlichkeit der Haut eine Narbe zurück,
welche die Teile je nach dem Umfang der Brandwunden
mehr oder weniger stark zusammenzieht und dadurch zu Verziehungen,
Verwachsungen und Bewegungshemmungen Anlaß geben kann. Die Behandlung der Brandwunden
besteht lediglich in der Abhaltung äußerer
Schädlichkeiten, namentlich auch des Luftzutritts durch geeignete Bedeckung der verbrannten Teile. Letztere geschieht durch
die sog. antipyrotischen Mittel, wie durch Überziehen der Brandwunden
mit milden, schleimigen oder fetten Substanzen,
z. B. Mandelöl, Eidottern, ungesalzener Butter, Sahne, flüssigem Leim u. dgl., ferner durch Bestreuen mit einem unschädlichen
Pulver, z. B. Mehl,
[* 3] Stärke,
[* 4] doppeltkohlensaurem Natron u. dgl., worauf man die Wunde mit reiner Wundwatte bedeckt. Die Anwendung
der Kälte wird von der ihrer Oberhaut beraubten Haut meist nicht vertragen. Mehl und Watte kleben auf
der Wunde an und trocknen nicht selten mit den Wundsekreten, welche sie aufgenommen haben, zu einer Kruste ein.
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Läßt man, wie es zweckmäßig, die Kruste liegen, so heilt oft die Wunde unter dieser ohne Eiterung. Die Kruste löst sich dann nach einiger Zeit von selbst und legt die feine blaulich-rote Narbe frei. Tritt hingegen Eiterung ein, so bildet sich in der Regel keine trockne Kruste, oder dieselbe wird durch die Eiterung bald gelöst. Es muß dann durch häufigere, am besten feuchte Verbände (Leinwandkompressen, mit Kalkwasser und Leinöl benetzt und mit Guttaperchapapier oder Wachstaffet bedeckt) für Entfernung des Eiters gesorgt werden; wenn die Schmerzhaftigkeit nachläßt, können zusammenziehende Mittel, z. B. Zinksalbe, schwache Höllensteinlösungen u. s. w. angewandt werden. Entstehen Wucherungen, so müssen sie mit Höllenstein betupft werden. Ist gleich bei der Verbrennung ein Schorf entstanden, so pflegt, wenn der Schorf größer ist, feuchte Bedeckung wohlzuthun. Dabei tritt nach Lösung des Schorfs eine eiternde Wunde zu Tage, welche wie jede andere behandelt wird. (S. Verbrennung.)