(Feuerlust, Pyromania), eine
Neigung zum Feueranlegen, welche man aus einer krankhaften Seelenstimmung
eigentümlicher Art erklären zu müssen geglaubt hat. Die
Theorie, daß das menschliche
Gehirn
[* 2] oder, wie man angenommen hat,
die menschliche
Seele einseitig erkranken könnte, so daß z. B. nur eine einzige
Wahnidee oder ein einziger abnormer
Trieb die ganze
Geistesstörung ausmachte, während alle übrigen
Gedanken und
Impulse in
völligem
Ebenmaß sich abwickelten, diese
Theorie der sogen.
Monomanien und fixen
Ideen ist von der modernen
Psychopathologie
als vollständig unhaltbar aufgegeben worden. Es kommt vor, daß Geisteskranke mancherlei Art, z. B.
Epileptiker, Irre, welche an akuter
Verrücktheit oder sogen. intermittierender
Manie leiden, Idioten oder Blödsinnige im
Endstadium des paralytischen
Irreseins, einmal die Brandfackel in
Haus und
Gehöft ihres Nächsten schleudern, und daß sie
dies aus einem krankhaft gestörten innern
Impuls heraus thun; aber einen eigentlichen Brandstiftungstrieb, der eine
Krankheit
für sich ausmachte, gibt es nicht.
Der erfahrene Irrenarzt wird ohne große Mühe bei einem Brandstifter, der aus krankhaftem BrandstiftungstriebFeuer angelegt hat, auch andre
Störungen in der
Sphäre des
Denkens und
Wollens aufdecken und wird ihn im
Sinn unsrer modernen humanen
Gesetzgebung dem Irrenhaus
zuweisen; ebenso gewiß wird er aber den Verbrecher, der seine Schandthat durch das Vorgeben eines
Triebes
zur
Brandstiftung zu entschuldigen sucht, entlarven u. ihn dem
Richter zur Bestrafung ausliefern.
Pyromanie, angeblich ein besonderer krankhafter Trieb, mit dem eine ältere unwissenschaftliche
Anschauung das häufige Vorkommen von Feueranlegen seitens jugendlicher und meist in der Entwicklung zurückgebliebener Individuen
zu erklären suchte, wo oft ein zureichendes Motiv für die verbrecherische Handlung zu fehlen scheint. Mit diesem Triebe
ist indes offenbarer Mißbrauch getrieben worden, da es nicht zweifelhaft ist, daß in der Mehrzahl der
bekannt gewordenen Fälle Bosheit, Rachsucht, Furcht vor Strafe oder andere egoistische Beweggründe die Hand
[* 4] des Brandstifters
geführt haben.
Allein nicht immer handelt es sich um unmoralische Subjekte, sondern um Schwachsinnige oder mit Wahnvorstellungen und Sinnestäuschungen
behaftete Geisteskranke (Verrückte, Epileptische), die keine klare Vorstellung von der Bedeutung ihrer
verbrecherischen That haben und daher mehr oder weniger unzurechnungsfähig erscheinen. Vor allen nimmt eine Art Geisteskranker
gewissermaßen, um sich eines quälenden innern Drucks zu entäußern, zu dem Mittel der Brandstiftung oft ihre Zuflucht, nämlich
Heimwehkranke. Es sind dies meist entschieden schwermütige, oder noch anderweit (nerven-) kranke, in der
Entwicklung zurückgebliebene oder auch gestörte, ungebildete Personen, vorzugsweise dem weiblichen Geschlecht angehörig
und in der für den Gemütszustand so einflußreichen Pubertätsperiode stehend, die in ungewohnten Verhältnissen sich schmerzlichem
Nachsinnen über ihre Lage hingeben und, nicht selten dann auch noch durch Gehörs-Hallucinationen (z. B. Stimmen von
Verwandten) oder Angstzufälle getrieben, wie zu andern Gewaltthaten, so besonders oft zur Brandstiftung als der Nächstliegenden
und einfachsten greifen. In diesen Fällen ist der Brandstiftungstrieb nur Teilerscheinung einer noch in andern Symptomen sich kundgebenden
Geisteskrankheit. Die Aufstellung als eine besondere Art geistiger Erkrankung (Monomanie, s. d.) ist unbegründet.