Brāhmaṇa,
Name der Werke, die als die zweite
Stufe der ältesten ind. Litteratur bildend (s.
Vēda) angesehen werden,
aber aus sehr verschiedenen
Zeiten stammen. Die Brahmana
enthalten die älteste
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Dogmatik der Brahmanen (s. d.); sie sollen eine allgemeine Erklärung und Begründung der Gebräuche des Kultus sein. Sie enthalten die ältesten Betrachtungen über Entstehung, Wert, Nutzen des Opfers und seiner einzelnen Teile, die ältesten philos. Spekulationen in Prosa, Upanishad (s. d.) genannt, und die ältesten, oft sehr wertvollen Legenden. An jede der vier Samhitās der Veden schließen sich einige an, die aus verschiedenen vedischen Schulen stammen.
Zum Rigveda gehören das «Aitarēya-Brāhmaṇa» (hg. mit Übersetzung von Hang, 2 Bde., Bombay
[* 3] 1863, und neu von Aufrecht,
Bonn
[* 4] 1879) und das «Kāushitaki oder Çāṅkhāyana-Brāhmaṇa» (hg. 1. Tl. Text von Lindner, Jena
[* 5] 1887); zum Samaveda
gehören eine große Zahl Brahmana
, von denen acht bereits herausgegeben sind, meist kleine und junge Werke. Das umfangreichste
ist das «Tāṇḍyamahā-» oder Pañcaviṃça-Brāhmana" (hg. in der
«Bibliotheca Indica», 2 Bde.,
Kalkutta
[* 6] 1870-74); für die Geschichte des Aberglaubens wichtig das «Sāmavidhāna-Brāhmaṇa» (hg. mit Kommentar
des Sāyana von Burnell, Lond. 1873, außerdem in Indien).
Zum schwarzen Jadschurveda ist ein Brahmana
nach seiner Anordnung nicht zu erwarten; ein solches findet sich auch nur in der jungen
Schule der Tāittirīyās, das «Tāittirīyā-Brāhmaṇa», Nachtrag zur
Samhitā (hg. in der «Bibl. Indica», 3 Bde.,
Kalkutta 1859-70). Zum weißen Jadschurveda gehört das «Çatapatha-Brāhmaṇa»,
das wichtigste aller Brahmana
, weil wir aus keinem die Entwicklung der religiösen Anschauungen in priesterlichem
Sinne so scharf nachweisen können, wie aus diesem (hg. von Weber mit Auszügen aus dem Kommentar des Sāyana u. a., Berl. u.
Lond. 1855); Übersetzung begonnen von Eggeling, «Sacred Booka of the East», XII
u. XXVI (Oxf. 1882-85). Zum Atharvaveda gehört das «Gōpatha-Brāhmaṇa», ein junges Werk (hg.
in der «Bibl. Indica», Kalkutta 1872).