Titel
Bornemann
,
1)
Wilhelm, niederdeutscher Dialektdichter, geb. zu
Gardelegen,
[* 2] studierte unter
kümmerlichen Verhältnissen in
Halle
[* 3]
Theologie, gab aber, nachdem er bereits die
Prüfung als Predigtamtskandidat wohl bestanden,
die theologische Laufbahn auf, ward
Sekretär
[* 4] bei der königlichen Lotterieadministration in
Berlin
[* 5] und rückte später zum
Amt eines Generallotteriedirektors empor. Seit 1845 quiesziert, starb er in hohem
Alter Bornemann
ist
der älteste und neben
Fr.
Reuter und
Kl.
Groth zugleich der namhafteste Vertreter der modernen niederdeutschen
Dichtung. Er veröffentlichte:
»Plattdeutsche Gedichte« (Berl. 1810, 2 Bde.; 7. vermehrte
Aufl. 1869) und
»Natur- und Jagdgemälde« (das. 1829),
denen sich aus des Dichters Nachlaß die »Humoristischen Jagdgedichte« (das. 1855 u. 1869) anschlossen.
2) Ferdinand Wilhelm Ludwig, praktischer Jurist, eine der anerkanntesten Autoritäten im Gebiet des preußischen Zivilrechts und der erste, welcher das kodifizierte Partikularrecht Preußens [* 6] mit dem gemeinen Recht in Verbindung setzte und dadurch eine neue Rechtsentwickelung ins Leben rief. Geb. zu Berlin, machte er den Feldzug von 1815 als freiwilliger Jäger mit, studierte dann in Berlin Rechtswissenschaft, wurde 1823 Assessor beim Oberlandesgericht zu Stettin, [* 7] 1827 Oberlandesgerichtsrat, 1831 Kammergerichtsrat, 1841 Geheimer Oberfinanzrat, dann Staatssekretär und Wirklicher Geheimer Oberjustizrat, 1843 Präsident des neuerrichteten Oberzensurgerichts, 1844 Direktor im Justizministerium, Justizminister.
Nachdem er von diesem Posten mit dem Ministerium Camphausen zurückgetreten war, ward er zum zweiten Präsidenten des Obertribunals ernannt. 1849 in die Erste Kammer gewählt, schloß er sich hier dem linken Zentrum an. Seit 1860 Mitglied des Herrenhauses als Kronsyndikus, beteiligte er sich an den parlamentarischen Arbeiten im Sinn der liberalen Partei. Er starb in Berlin. Sein Hauptwerk ist die »Systematische Darstellung des preußischen Zivilrechts« (Berl. 1834-39; 2. Aufl. 1842-45, 6 Bde. und Sachregister). Außerdem schrieb er: »Von Rechtsgeschäften überhaupt und von Verträgen insbesondere, nach preußischem Recht« (2. Aufl., Berl. 1833);
»Erörterungen im Gebiet des preußischen Rechts« (das. 1855, Heft 1);
»Die Rechtsentwickelung in Deutschland [* 8] und deren Zukunft« (das. 1856).
Vgl.
Friedberg,
[* 9] Zum
Gedächtnis an F.
W. L. Bornemann
(Berl. 1864);