Bürgschaft, Verbürgschein,
Obligation; im Zollwesen der öffentliche Verschluß,
Lagerhaus. Seit 1803 können
in
England eingeführte
Waren infolge des sogen. Niederlagesystems (Warehousing-System) gegen eine geringe
Abgabe in den öffentlichen
Bonds unversteuert niedergelegt werden, bis sie entweder zollfrei wieder exportiert werden, oder,
zum Verbrauch im Land bestimmt, zur Versteuerung kommen.
Daher in Bond lagern, s. v. w. unversteuert lagern.
Bonds heißen ferner
in
England undNordamerika
[* 4] die mit Zinskoupons versehenen, auf den
Inhaber lautenden
Obligationen, im
Gegensatz
zu
Stocks, welche auf
Namen lauten, und bei denen die Einschreibung erfolgt.
2)
EdwardAugustus, engl. Gelehrter, Oberbibliothekar des
BritischenMuseums, geb. zu
Hanwell bei
London
[* 7] als Sohn eines
Geistlichen, besuchte die Merchant
Taylors' School in
London, ward 1832 als
Schreiber im Staatsarchiv, 1838 als
Assistent im Handschriftendepartement
des
BritischenMuseums angestellt
und rückte hier 1854 zum Subdirektor, 1866 zum
Direktor der
Manuskripte
empor. Bereits 1839 war von ihm in der
Zeitschrift der Society of Antiquaries eine Abhandlung: »An account of the
moneylending transactions of
Italian merchants in
England in the 13. and 14. centuries«, erschienen. Im J. 1854 veröffentlichte
er im Auftrag der sogen.
Oxford-Kommission die »Statutes of the university of
Oxford«
[* 8] (3 Bde.);
1856 für
die
Hakluyt Society
Fletchers
»Russe commonwealth« und Horseys »Travels in Russia in the 16. century«;
1859-61 für die englische
Regierung die
»Speeches in the trial of
WarrenHastings« (4 Bde.) und für das Staatsarchiv die »Chronica
monasterii de Melsa« (3 Bde.);
Seit 1878 ist
Bond Oberbibliothekar des
Instituts, das seinem
Eifer eine gründliche
Reform verdankt. Bond ist auch Mitbegründer
der Paläographischen
Gesellschaft in
London (1870), für die er seitdem zahlreiche
Faksimiles alter
Handschriften herausgegeben
hat.
(engl.), Band, Bürgschaft, Verbürgungsschein; dann die Schuldobligation. In England und den Vereinigten Staaten
von Amerika
[* 10] nennt man Bond die volleingezahlten Obligationen, und zwar vorzugsweise die auf den Inhaber lautenden, während die
auf beliebige Summen und auf den Namen der Gläubiger in das Staatsschuldbuch eingetragenen Schulden Stocks
genannt werden. Demnach heißen in England z. B. die Schuldobligationen der brit.-ostind.
Regierung IndiaBonds. BeimZoll bedeutet in England den öffentlichen Verschluß. Eine in Bond lagernde Ware heißt eine solche,
welche in dem öffentlichen Lagerhause (warehouse) unversteuert liegt, was seit 1803 gegen eine kleine
Abgabe gestattet ist. Eine solche Ware wird entweder zollfrei wieder aus dem Lande geführt, oder unter Entrichtung der Zollabgabe
zum einheimischen Verbrauch gebracht.
Edward Augustus, engl. Bibliothekar und Bibliograph, geb. in
Hanwell, ward 1838 Assistent in der Abteilung der Handschriften am BritishMuseum, 1852 Kustos der Egertonmanuscripts, 1854 zweiter, 1866 erster Direktor der Handschriften, 1878 Oberbibliothekar des BritishMuseum und trat 1888 zurück.
Er schrieb «An account of the money lending transactions ofItalianmerchants in England, in the 13th and 14th centuries»
(in der Zeitschrift der «Societyof Antiquaries», 1839) und gab heraus: «Statutesof the Colleges of Oxford»
(3 Bde., 1853),
enthaltend G. Fletchers «Russecommonwealth» und H. Horseys
«Travels inRussia», «Speechesof the managers and counsel in the trial of Warren Hastings» (4 Bde.,
1859–61),
«Chroniconabbatiae de Melsa» (3 Bde.). Seit 1866 arbeitete
er ein klassifiziertes Verzeichnis der Sammlungen des British Museum aus, das 1870 erschien; ein Katalog der 1855–75 erworbenen
Manuskripte, Papyri und Urkunden (2 Bde.) sowie Faksimiles angelsächs. u.a. alter Urkunden des Museums (4 Bde.) folgten. Mit
seinem Kollegen und Nachfolger E. M. Thomson gründete Bond 1870 die PalæographicalSociety, für die sie
(1873–83) eine Reihe von Facsimiles of ancient manuscripts and inscriptions herausgaben.