Bollwerk
10 Wörter, 70 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Bollwerk,
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Bollwerk,
s. Bohlwerk und Bastion. ^[= Bollwerk, bei den nach Bastioniertem Grundriß (s. d.) ausgeführten Befestigungen die vorspringende ...]
[* 2] (Bollwerk), die aus einer Reihe eingerammter, oben durch einen Holm verbundener Pfähle, hinter welche starke Bohlen eingeschoben werden, bestehende Stützwand eines Erdkörpers [* 2] (Fig. 1), welche, besonders in sumpfigen und steinarmen Gegenden, als Ersatz für Futter- und Freimauern dient. Die Bohlwerkspfähle müssen so tief in den Boden eingerammt und so stark gemacht werden, daß sie von der hinterfüllten Erde weder umgedrückt, noch abgebrochen werden können.
Die gegenseitige Entfernung derselben hängt von der Stärke [* 5] der zur Verfügung stehenden Bohlen ab, von welchen die untersten den stärksten Erddruck erfahren und gleichwohl nicht durchgebogen werden dürfen. Ist der Untergrund, in welchen die Bohlwerkspfähle gerammt werden, nicht fest genug, um dem Bohlwerk die nötige Standfähigkeit [* 6] zu geben, so muß dasselbe verstrebt oder verankert werden. Wenn der vor der Bohlwand befindliche Raum nicht frei bleiben muß, so bedient man sich der Verstrebung [* 2] (Fig. 2), wobei besondere Erdpfähle vor der Bohlwand eingerammt und durch Querzangen mit den Bohlwerkspfählen verbunden werden, bevor man die sich gegen einen durchgehenden horizontalen Verbindungsriegel der Bohlwerkspfähle stemmenden Streben einsetzt. Muß dagegen der vor der Bohlwand befindliche Raum ¶
frei bleiben, so wendet man die in [* 7] Fig. 3 dargestellte Konstruktion an, bei welcher die erwähnten Erdpfähle hinter der Bohlwand eingerammt und durch ähnliche Querzangen mit den Bohlwerkspfählen verbunden werden. Die hier auf Zug beanspruchten Streben werden oben durch Schraubenbolzen u. kurze Querzangen sowohl mit den erwähnten Horizontalriegeln als auch mit den Bohlwerkspfählen verbunden. Die Erdpfähle müssen in beiden Fällen möglichst fest eingerammt werden, da der Erddruck sie im ersten Fall niederzudrücken, im zweiten Fall herauszuziehen strebt. Eine zweite Verankerung von Bohlwerken durch sogen. Ankerpfähle [* 7] (Fig. 4) wird besonders bei Bohlwerken mit aufgesetzten Bohlwerkspfählen angewandt, bei welchen auf einer Reihe von starken, unter Niedrigwasser eingerammten Grundpfählen, welche einer Fäulnis nicht unterliegen, die Bohlwerkswand aufgesetzt und an der Verbindungsstelle durch einen Verbindungsriegel und durch eiserne Klammern, [* 8] welche unter sich wieder durch Splintbolzen verbunden sind, gegen Verschiebung gesichert wird.
Einer Drehung und einem Umsturz derselben wird durch die mittels eines horizontalen Riegels verbundenen Ankerpfähle vorgebeugt, welche durch Querzangen mit den auch durch einen Horizontalriegel verbundenen Bohlwerkspfählen fest vereinigt sind. Die Futterbohlen setzen sich bei dieser Anordnung des Bohlwerks, welche bei eintretender Fäulnis und erforderlicher Reparatur desselben das Herausnehmen und Ersetzen nur des aufgesetzten Teils nötig machen, auf den untern Horizontalriegel auf und werden oben so weit ausgeschnitten, als die Querzangen dies erfordern. Über die statische Berechnung der Bohlwerke mit senkrechter Rückwand vgl. unter anderm »Deutsche [* 9] Bauzeitung« 1870, S. 35 ff.