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Bismark - Bissing
Seite 2.986.
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Bissagosinseln (Bissao), eine Gruppe von etwa 30 Inseln an der Küste Senegambiens, zwischen dem Kap Roxo und / 99
Bissagos-Inseln heißt der an der Küste von Senegambien in Nordwestafrika, gegenüber den Mündungen des Rio / 145
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(Bissao ), eine
Gruppe von etwa 30
Inseln an der
Küste
Senegambiens , zwischen dem
Kap Roxo und
Kap
Verga . Die
Inseln bestehen vorherrschend aus Schlackenmassen und sind von zahlreichen
Klippen
[* 2 ] umgeben, im übrigen schön, überaus fruchtbar
(Hauptprodukte:
Baumwolle ,
[* 3 ]
Indigo ,
[* 4 ]
Reis ,
Wachs ,
Häute ) und zum Teil dicht bevölkert, aber für
Europäer ein höchst ungesunder
Aufenthalt. Die Bewohner, Bissago oder Bijuga genannt, sind ein Negervolk, stark, kriegerisch und gute
Schiffer .
Portugal
[* 5 ] besitzt
die
Inseln
Bolama , Galinhas und Orango, welche dem auf der
Insel
Bolama (s. d.) an der Mündung des
Rio Grande
[* 6 ] residierenden
Gouverneur von
Portugiesisch-Guinea unterstellt sind. (S.
Karte
»Senegambien etc.« )
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
heißt der an der Küste von Senegambien in Nordwestafrika, gegenüber den Mündungen des Rio Geba und
des Rio Grande , zwischen 10° 2' und 11° 42' nördl. Br . und in 15‒17° westl. L. von Greenwich gelegene
Archipel von einigen dreißig Inseln , von denen 16 von dem Negerstamm der kühnen und schiffahrtskundigen Budschago bewohnt
werden. Die mit einem sumpfigen Rande umgebenen niedrigen, mit wenigen Ausnahmen dicht bewaldeten Inseln sind nur zum Teil
erforscht.
Vereinigte Staaten von
* 7
Vereinigten .
Die größte ist Orango. Heftige Brandungen erschweren die Schiffahrt zwischen denselben. Das Klima ist
sehr ungesund, die Vegetation aber reich. Jede der Inseln steht unter einem unabhängigen Häuptling; sämtliche aber unter
der Schutzherrschaft der Kolonie Portugiesisch-Guinea . Auf der Insel Bulama liegt die Hauptstadt gleichen Namens , mit (1880) 3730 E.,
welche England wie Portugal beanspruchten. Die Vereinigten Staaten
[* 7 ] von Amerika ,
[* 8 ] als Schiedsrichter angerufen, erkannten 1868 zu
Gunsten von Portugal . (S. Senegambien 1 und Portugiesisch-Guinea .)