Biertaxe
,
eine Gattung der sogen. Polizeitaxen (s. Taxen), welche namentlich in dem Hauptbierkonsumtionsland Bayern [* 2] eine wichtige Rolle gespielt hat, aber mit Einführung der Reichsgewerbeordnung beseitigt worden ist.
Die bayrische Verordnung von 1811 unterstellte zur Berechnung derselben Durchschnittszahlen für die Leistungsfähigkeit der Brauereien, deren Ausbeute und Kosten.