Beziehungs
gesetz
(nach Wundt), engl. law of relativity (nach
Bain), in der
Psychologie die allgemeine
Thatsache, daß
die subjektive Beurteilung unserer innern Vorgänge in allen Fällen abhängig ist von der
Beziehung derselben
zu irgend welchen andern gleichzeitig gegebenen oder reproduzierbaren Zuständen. Während
Bain dieser
Thatsache nur eine qualitative
Bedeutung beilegt, wird sie von Wundt vornehmlich für die Größenschätzung geltend gemacht. In diesem
Sinne wird z. B.
das Webersche Gesetz in der
Psychophysik (s. d.) als ein Specialfall des allgemeinen
Beziehungs
gesetz aufgefaßt, d. h. die
Thatsache, daß gleichen absoluten Empfindungsunterschieden gleiche relative Reizunterschiede entsprechen,
darauf zurückgeführt, daß wir kein absolutes, sondern lediglich ein relatives
Maß für die Intensität der Empfindungen
haben. Ebenso kann man die Relativität in der Beurteilung der räumlichen und zeitlichen
Größen und der
Bewegungen
dem Beziehungs
gesetz unterordnen.