Besitzsteuern
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s. v. w. Vermögenssteuern (s. d. und Steuern).
Besitzsteuern
6 Wörter, 63 Zeichen
Besitzsteuern,
s. v. w. Vermögenssteuern (s. d. und Steuern).
eine Steuer, welche den Steuerpflichtigen nach Maßgabe seines Vermögens trifft. Sie ist eine nominelle, wenn das Vermögen nur Bemessungsgrundlage ist, um das nach ihm geschätzte Einkommen zu treffen, eine wirkliche, wenn sie, wie bei der Erbschaftssteuer, das Vermögen selbst trifft. Als Ersatz der Einkommensteuer bietet die Vermögenssteuer den Vorteil, daß sie auch das Nutzvermögen trifft und bei einfachern Verhältnissen, wenn Immobilien den Hauptbestandteil des Vermögens ausmachen, leicht durchzuführen ist.
Doch bliebe bei ihr das Einkommen aus Arbeit steuerfrei, auch würde viel beweglicher Besitz sich der Besteuerung entziehen. Deshalb wird heute die Vermögenssteuer meistens nur als eine Ergänzung der Einkommensteuer empfohlen. Im Altertum waren Vermögenssteuern nicht selten (die Eisphora der Athener, das Tributum des Servius Tullius). Ebenso war die Vermögenssteuer im Mittelalter sehr verbreitet. Gegenwärtig kommt sie in den Vereinigten Staaten [* 3] von Nordamerika [* 4] als Territorialsteuer vor, während sie in Europa [* 5] nur in kleinern Staaten angewendet wird.