Berner
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Albert Friedrich, namhafter Kriminalist, geb. zu Strasburg in der Ukermark, studierte zu Berlin [* 2] Jurisprudenz und Philosophie, habilitierte sich daselbst als Privatdozent für die strafrechtlichen Disziplinen und ward 1848 außerordentlicher, 1861 ordentlicher Professor der Rechte. Unter seinen zahlreichen Schriften ist am bekanntesten sein »Lehrbuch des deutschen Strafrechts« (Leipz. 1857; 13. Aufl., das. 1884). Es hat in der Zeit der Zerklüftung der deutschen Rechtszustände, die gerade auf dem Gebiet des Strafrechts so empfindlich war, der deutschen Strafrechtswissenschaft einen Mittelpunkt geschaffen und ist ins Griechische, Russische, [* 3] Polnische und Serbische übersetzt worden.
Außerdem sind hervorzuheben: »Die Lehre [* 4] von der Teilnahme am Verbrechen« (Berl. 1847);
»Abschaffung der Todesstrafe« (Dresd. 1861);
»Die Strafgesetzgebung in Deutschland [* 5] von 1751 bis zur Gegenwart« (Leipz. 1867);
»Lehrbuch des deutschen Preßrechts« (das. 1876);
»Die Orientfrage« (Berl. 1878).
Auch hat Berner
außer zahlreichen Abhandlungen für juristische
Zeitschriften den größten Teil des
Völkerrechts für
Bluntschlis »Staatswörterbuch« bearbeitet.
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