Berliner
[* 2] Konferenz
, die im
Sommer 1880 zu
Berlin
[* 3] abgehaltene Konferenz
europ.
Bevollmächtigter zur
Regelung der türk.-griech. Grenze. Nachdem die Verhandlungen zwischen
Griechenland
[* 4] und der
Pforte bezüglich der
Abtretung
türk. Gebietes zu keinem Resultat geführt hatten, trat im
Auswärtigen
Amt zu
Berlin die besagte Konferenz
zusammen.
Deutschland
[* 5] war vertreten durch den Fürsten von
Hohenlohe-Schillingsfürst und Oberst
Blume,
Österreich-Ungarn
[* 6] durch
Graf
Széchényi, Generalkonsul von Zwiedinek und Oberst Ripp,
Frankreich durch
Graf
Saint-Vallier und Oberst Perier, England
durch Lord Odo
Russell und
General Lintorn
Simons,
Rußland durch von Saburow und Oberst Bobrikow,
Italien
[* 7] durch
Graf de Launay
und
General Sironi.
Fürst Hohenlohe wurde zum Vorsitzenden der Konferenz
, Oberst
Blume zum Vorsitzenden der abgesondert beratenden
Delegierten gewählt. Bevollmächtigte
Griechenlands und der
Türkei
[* 8] wurden nicht zugelassen, was letzterer
Anlaß zu der Erklärung
gab, daß sie die Konferenz
beschlüsse nicht als für sie bindende ansehen könne. Doch übergab der griech.
Abgesandte
Brailas der Konferenz
eine
Denkschrift, in der unter genauer
Begründung eine neue Grenzlinie
vorgeschlagen war.
Die von
Frankreich beantragte Grenzlinie, die von der Mündung des
Flusses Maurolongos bis zu der des
Flusses
Kalamas sich hinzog,
wurde von den Bevollmächtigten angenommen und 1. Juli die Schlußakte unterzeichnet, nachdem noch eine Kollektivnote an die
türk. und die griech. Regierung vereinbart
war. Die
Entscheidung der Konferenz
wurde von
Griechenland angenommen, von der
Pforte abgelehnt, und dieser türk.-griech.
Konflikt
erst 1881 beigelegt. (S.
Osmanisches Reich.)
[* 9]