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Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(Bylbrief,
Bielbrief), früher ein in der
Regel von der Obrigkeit (hier und da vom Schiffszimmermann)
auszustellendes
Zeugnis über den vollkommen vorschriftsmäßig ausgeführten
Bau eines
Schiffs, an dessen
Stelle jetzt das
Schiffscertifikat
und der
Meßbrief (s. d.) getreten sind.
Auch wird der
Ausdruck Beilbrief
gleichbedeutend mit Bodmereibrief gebraucht (s.
Bodmerei).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
in der Schweiz
[* 2] eine Urkunde über eine auf ein Grundstück eingetragene Schuld, Hypothekenschein (s. auch
Bielbrief).
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