(Literae dimissoriales), ein hier und da vom
Bischof erteilter Erlaubnisschein, wonach man sich einen beliebigen
Beichtvater wählen kann, während man ohne einen solchen an einen bestimmten
Beichtvater (s. d.) vermöge
der Beichtjurisdiktion gebunden ist.
(neulat. Confessionale), eine vom Papste gewährte Gnade, die Beichtvätern die Vollmacht (facultas) einräumt,
in gewissen Fällen von der Beobachtung kanonischer Vorschriften (z. B. über das Fasten) zu entbinden.