Nach mehrjähriger Untersuchung wegen demagogischer
Umtriebe und
Majestätsbeleidigung 1836 zur
Abbitte vor dem Bildnis des
Königs und zu
Festungsstrafe von unbestimmter Dauer verurteilt, brachte Behr die darauf folgenden Jahre
erst auf der
Festung,
[* 4] dann unter polizeilicher
Aufsicht in
Passau,
[* 5]
Regensburg
[* 6] und endlich in
Bamberg
[* 7] zu, bis die
Amnestie vom dem
Greise seine volle
Freiheit wiedergab. Zugleich erhielt er eine Entschädigungssumme von 10,000
Fl. und wurde darauf in die
deutscheNationalversammlung gewählt. Er starb Unter seinen zahlreichen
Schriften sind hervorzuheben:
»Versuch einer Bestimmung des rechtlichen Unterschiedes zwischen Lehnsherrlichkeit und Lehnshoheit« (Würzb.
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Auf dem Landtag von 1849 bis 1850 sprach er sich wiederholt in versöhnlichem Sinn und mit Wärme
[* 14] für ein freundliches Verhältnis
zwischen Regierung und Volksvertretung aus. In der Kammer zeichnete sich Behr durch Rednertalent und parlamentarische Gewandtheit
aus. Im Oktober 1858 übernahm er das Justizministerium; seine Verwaltung dieses letztern wurde für Sachsen
[* 15] epochemachend durch mehrere wichtige Gesetze, namentlich das bürgerliche Gesetzbuch von 1861. Am ward er in den
erblichen Adelstand erhoben. Im Mai 1866 trat er in den Ruhestand und starb zu Dresden.
Joh. Aug. Heinr. von, sächs.
Staatsmann, geb. in Freiberg, widmete sich nach den Studienjahren dortselbst und in Leipzig
dem königlich sächs. Justizverwaltungsdienste und wurde 1847 Geh. Finanzrat. Als nach der Bewältigung des Maiaufstandes 1849 das
Ministerium unter der Leitung von Zschinsky neu gestaltet wurde, übernahm Behrdie Finanzen. Später (1859), wo er auch geadelt
wurde, übernahm er das Justizministerium. In diesen Stellungen half er die Verwaltungsreform und die
Neugestaltung des Justizwesens vollenden und hatte namentlich an dem trefflichen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1865 Anteil. 1866 trat
er in den Ruhestand. Er starb in Dresden.
Wilh. Jos., Publizist, geb. zu Sulzheim, studierte in Würzburg und Göttingen die Rechte, hierauf
die Praxis der beiden Reichstribunale in Wien
[* 16] und Wetzlar,
[* 17] war von 1799 bis 1821 Professor des Staatsrechts an der Universität
zu Würzburg. Später wählte ihn die Stadt Würzburg zum Bürgermeister. Seiner Wahl zum Abgeordneten für
den Landtag von 1831 ward die königl. Genehmigung versagt. Wegen einiger der Regierung mißfälliger
Reden wurde er dann aus dem Bürgermeisteramte entlassen, 1833 zu Würzburg verhaftet und nach mehrjähriger Untersuchungshaft
wegen Teilnahme an demagogischen Umtrieben und Majestätsbeleidigung 1836 zu unbestimmter Festungsstrafe verurteilt und nach
der Feste Oberhaus bei Passau gebracht. Im Febr. 1842 erhielt er die Erlaubnis, in Regensburg, unter besonderer
polizeilicher Aufsicht, seinen Wohnsitz zunehmen, bis ihm die Amnestie vom die Freiheit vollständig wiedergab. Im
Frühjahr 1848 wurde er von dem Wahlkreise Kronach in die Deutsche
[* 18] Nationalversammlung gewählt.
Seit seiner Freilassung lebte in Bamberg, wo er starb. Unter seinen zahlreichen Schriften sind
hervorzuheben: «Versuch einer allgemeinen Bestimmung des rechtlichen Unterschieds zwischen Lehen-Herrlichkeit und Lehen-Hoheit»
(Würzb. 1799),
«Darstellung der Bedürfnisse, Wünsche und Hoffnungen deutscher Nation» (Aschaffenb.
1816),
«Lehre von der Wirtschaft des Staats» (Lpz. 1822),
«Von den rechtlichen Grenzen der Einwirkung des DeutschenBundes auf
die Verfassung, Gesetzgebung und Rechtspflege seiner Gliederstaaten» (2. Aufl., Stuttg.
1820),
«Anforderungen an Bayerns Landtag im J. 1827 und unparteiische wissenschaftliche Beurteilung seiner
Verhandlungen» (3 Bde., Würzb. 1827‒28),
«Bedürfnisse und Wünsche der Bayern»
[* 19] (Stuttg. 1830),