(engl., abgekürzt
Bar.,
Bart., Bt.), eine zwischen dem
Adel, der Peerage und der
Gentry stehende erbliche Ritterklasse,
gestiftet 1611 von
Jakob I. für jeden, der zur Behauptung
Irlands und besonders der
ProvinzUlster 30 Mann zu
Fuß zur
Kolonisation auf seine
Kosten stellen oder die
Summe von 1095 Pfd. Sterl. zu Kolonisationszwecken zahlen würde. Nach
ursprünglicher Bestimmung sollte die Zahl der Baronets nie 200 überschreiten, doch ist diese Bestimmung längst nicht mehr
eingehalten worden. Auch wird die
Würde nicht mehr gegen eine Geldzahlung von derKrone verliehen. Vgl.
Adel.
(spr. bärrŏnett), in England das Mitglied einer von Jakob I. begründeten Rangklasse, deren Würde erblich
ist, die aber ebenso wie die Klasse der Knights (s. d.), deren Würde nicht erblich ist, zur Gentry, und
nicht zur Nobility gehört. Der Titel war anfangs käuflich und wurde begründet, um die Mittel zur Kolonisation
der ProvinzUlster in Irland zu beschaffen. Ein Baronet wird mit dem Wort Sir vor dem Vornamen und dem TitelBaronet (abgekürzt Bart.) hinter
dem Namen benannt. Seine
Frau hat im allgemeinen Gebrauch (by courtesy) den Titel Lady; ihr eigentlicher Titel ist Dame.