Barōn,
ein
Wort, das erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. aus dem
Französischen ins Deutsche
[* 3] übergegangen ist
und vom keltischen bar (altfranz. ber), was s. v. w. »Mann«
(insbesondere einen »Freigebornen«) bedeutet, abzuleiten ist. Es bezeichnet
im wirklichen Sprachgebrauch einen Mann von
Adel, einen
Freiherrn, einen
Reichsunmittelbaren, der nur von König oder
Kaiser
abhängig, nicht der Dienstmann eines
Grafen etc. ist; doch werden in
Deutschland
[* 4] die Barones
noch im 12. und 13. Jahrh.
bisweilen den casatis militibus, d. h. Leuten, die auf eines
Herrn
Grund und
Boden saßen, gleichgestellt.
Der
Name erhielt eine höhere Bedeutung, als er auf die
Besitzer eines freien
Territoriums (Baronie
) überging und gleichbedeutend
mit
Dynast wurde. Viele dieser
Dynasten, liberi domini genannt, waren
Besitzer von alten
Grafschaften, ohne
daß sie von dem Grafentitel
Gebrauch machten; sie nannten sich Barone
und gehörten als solche unbezweifelt zu dem hohen
Adel. In
Frankreich
gab es zu Anfang des 13. Jahrh. 59 Baronien
, deren
Besitzer nur den König über sich erkannten; doch waren
schon damals unter ihnen nur 3-4, welche dem König bloß als dem Reichsoberhaupt huldigten, die übrigen
waren ihm schon als dem
Besitzer einzelner
Grafschaften und Herzogtümer dienstpflichtig.
Später nahmen, besonders in
Deutschland, die angesehensten der Barone
den Grafentitel an und sonderten sich so als eine höhere
Klasse von den Baronen
als dem niedern
Adel aus. Die letzten wahren Barone
existierten in
Deutschland nur
in den reichsunmittelbaren
Freiherren
(Reichsbaronen) des
Deutschen
Reichs. Seitdem auch diese nicht mehr bestehen, bezeichnet
in
Deutschland die erste
Klasse des niedern
Adels, welche zwischen den
Grafen und den einfachen Edelleuten steht, d. h. soviel
wie
Freiherr.
Viele unsrer heutigen Baron
stitel gehören dem Briefadel an, indem besonders seit
Karl V. viele einfach
adlige
Familien zu diesem höhern
Rang durch kaiserliches
Dekret erhoben wurden. Im gewöhnlichen
Leben wird nicht selten fälschlich
jeder Adlige Baron
genannt. In
England hießen Barone
anfangs alle die, welche Land von der
Krone zu
Lehen hatten; seit König
Johanns Zeit, der zuerst die größern Barone
allein zu Beratungen berief, wurde der
Titel allmählich
auf die
Lords of Parliament beschränkt, so daß jetzt Baron
die unterste
Stufe der Lordschaft bezeichnet. Vgl.
Adel.