Bankier
(franz. Banquier, engl. Banker, ital. Banchiere), ein Kaufmann, welcher Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte macht. Die kleinern Bankfirmen befassen sich mit dem Umtausch von Geldsorten, übernehmen Kreditvermittelungen gegen Unterpfand oder Bürgschaft, welchen Dienst die größern dem Handel und der Industrie dadurch leisten, daß sie gegen Provision als Wechselbürgen (per aval) eintreten oder Wechsel diskontieren und an größere Banken weiter begeben, welche nur solche Wechsel annehmen, die wenigstens zwei oder drei gute Unterschriften tragen.
Weiter besorgt der Bankier
Empfang und Ablieferung von Geldsummen im Auftrag andrer,
Zahlungen und Einkassierungen
für fremde, insbesondere
laufende Rechnung
(Kontokorrent),
Annahme von verzinslichen und unverzinslichen
Depositen, Ausleihen
von
Geld gegen Sicherheit, Ein- und Verkauf von Münzmetallen und
Effekten aller Art,
Trassieren und
Remittieren von
Wechseln
für eigne und fremde Rechnung etc. Die großen Bankier
häuser, welche über bedeutende Kapitalien
verfügen, befassen sich mit größern
Finanzoperationen, einige mit der
Emission von
Anleihen für
Staaten,
Gemeinden und
Gesellschaften,
Gründung von Aktienunternehmungen etc. Oft bilden mehrere Bankiers
ein
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Konsortium oder Syndikat, um mit vereinten Kräften ein solches Unternehmen zu betreiben. Der Gewinn, den ein Bankier
von seinen Geschäften
zieht, besteht in Zinsdifferenzen bei Ausleihungen und Diskontierungen; Provision auf Zahlung und Einzahlung sowie aus Tratten
und Rimessen für fremde Rechnung etc.; Kursdifferenzen der Wechsel, Staatspapiere, Geldsorten und edlen Metalle.
Vgl. auch Banken (Depositenbanken).