Bandenschm
uggel,
der von mehreren gemeinsam betriebene Schmuggelhandel (s. d.).
Bandenschmuggel
108 Wörter, 740 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Bandenschmuggel,
der von mehreren gemeinsam betriebene Schmuggelhandel (s. d.).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Bandenschmuggel.
Wenn drei oder mehr Personen zu gemeinschaftlicher Ausübung einer Konterbande oder einer Defraudation
sich verbunden haben, so wird die Strafe für die gemeinschaftlich ausgeführten Vergehen (Bandenschm
uggel) gegen den Anführer durch
eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten, gegen jeden der übrigen Teilnehmer durch eine solche bis zu 3 Monaten verschärft;
und wenn der Bandenschm
uggel unter dem Schutz einer Versicherung verübt wird, ist jene Strafe mit Freiheitsstrafe von 8 Monaten bis zu 1 Jahr
und von 4 bis zu 6 Monaten zu verschärfen. Deutsches Vereins-Zollgesetz vom §§. 146 und 147.
Vgl. Lobe, Das deutsche Zollstrafrecht (Berl. 1881).