Stadt erscheint, gehörte zunächst den Reichsministerialen von Münzenberg und fiel 1255 an die Grafen von Hanau,
[* 6] nach deren
Aussterben es im 17. Jahrh. an Hessen-Kassel und nach längerm Zwist beider Linien an Hessen-Darmstadt kam. Im Dreißigjährigen
Krieg besetzten 1631 die kaiserlichen TruppenSchloß und Stadt, mußten aber 1632 den Schweden
[* 7] weichen. 1635 wurde
Babenhausen von den Kaiserlichen vergeblich belagert. -
2) Marktflecken im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, an der Günz (563 m ü. M.), nordöstlich von Memmingen,
[* 8] Sitz eines Amtsgerichts
und Residenz des Fürsten von Fugger-Babenhausen, hat 2 Schlösser des letztern nebst prachtvollen Gärten, 2 Kirchen, 1 Flachs-
und Wergspinnerei, Zündhölzerfabrik und (1880) 1874 kath.
Einwohner. Die ehemalige Reichsherrschaft Babenhausen, 380 qkm groß mit etwa 11,000 Einw.,
kam 1538 in den Besitz des genannten Hauses, wurde 1803 zum Fürstentum erhoben, aber 1806 mediatisiert und zu Bayern
[* 9] geschlagen.
Grenze, in 563 m Höhe, rechts an der Günz, hat (1890) 1940 kath. E., Post, Telegraph, Amtsgericht (Landgericht
Memmingen), kath. Kirche, eine Filiale der Franziskanerinnen, ein altes und ein neues Schloß als Residenz der Fürsten Fugger-Babenhausen,
mit schönen Gärten und Wirtschaftsgebäuden, Armen- und Krankenhaus;
[* 12] mechan. Spinnerei, Zündholzfabrik, bedeutende Brauereien,
Frucht- und Wiesenbau, Viehzucht,
[* 13] mehrere Mühlen
[* 14] und Sägewerke. - Die Reichsherrschaft Babenhausen gehörte 1236 dem
GrafenUlrich von Tübingen,
[* 15] am Ende des 13. Jahrh. denen von Schöneck, im Anfang des 14. Jahrh, kam es
durch Kauf an die von Rotenstein.
Von letztern fiel Stadt und Herrschaft 1363
an die Familie von Rechberg, 1539 durch Kauf an Anton Fugger, der die württemb.
Lehnbarkeit ablöste. Die damalige Stadt Babenhausen hatte 1337 UlmerRecht, 1456 ein eigenes Wappen
[* 16] bekommen, sank
aber zum Markte herab und verlor 1688 zur Strafe wegen Aufruhrs ihre Jurisdiktion. 1711 wurden die Grafen Fugger zu Kirchberg
und Weißenhorn, die in der Folge hier ein Herrschaftsgericht hatten, vom KaiserJoseph I. mit dem Forst
[* 17] und Wildbann zu
Babenhausen belehnt. Die Mediatisierung der 1803 zum Fürstentum erhobenen Reichsherrschaft erfolgte 1806, die Auflösung der fürstl.
Fuggerschen Gerichtsbarkeit dagegen erst 1848.