Gutschein, schriftliche
Anweisung zur
Zahlung; daher à vue, aus
Sicht zahlbarer
Schein, im kaufmännischen
Verkehr jedes Schriftstück, durch welches sich jemand verpflichtet, gegen dasselbe einen Gegenstand auszutauschen; auch
der allgemeine französische
Name für jeden Geldschein.
Bons royaux oder
Bons du trésor hießen früher die französischen
Schatzanweisungen oder Schatzkammerscheine (s. d.), welche mit Einführung
der
Republik von 1848 den
NamenBons de la République erhielten. Auch die belgischen
Schatzanweisungen heißen
Bons du trésor.
Bons nennt man
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auch die von der Österreichischen Südbahn mit kurzer Rückzahlungsfrist ausgegebenen 6proz. Obligationen.
Entscheidungen des Reichsgerichts Bd. 8, Nr. 8. Bon du
trésor, Schatzscheine, heißen in Frankreich die seit 1824 (als bons royaux) in Gebrauch gekommenen, übertragbaren und verzinslichen,
eine Zahlungsfrist von 3, 6 und 12 Monaten vorbehaltenden Anweisungen auf den öffentlichen Schatz, mit denen
bei augenblicklichem Geldmangel Verbindlichkeiten des Staates berichtigt oder Vorschüsse bei der Bank erhoben werden. Sie lauten
auf den Inhaber und sollen sichere, aber noch ausstehende Jahreseinnahmen für den Fall eines ungewöhnlichen Bedarfs sofort
verfügbar machen.
Die Bon du trésor, welche zu der schwebenden oder Flottierenden Schuld (s. d.)
des Staates gerechnet werden, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Staatsanleihescheinen, abgesehen
von der Form ihrer Ausstellung, teils durch die kürzere Einlösungsfrist, teils durch den Umstand, daß sie nicht zur Deckung
eines eingestandenen Deficits bestimmt sind. Das Budgetgesetz bestimmt jedes Jahr den zulässigen Betrag der Emission (früher
250, jetzt 400 Mill. Frs.), den Zinsfuß aber regelt der Finanzminister nach der Lage des Geldmarkts. Auch
in England besteht der Brauch, durch Schatzscheine (Exchequer Bills, s. d., ExchequerBonds und Treasury Bills) Staatseinkünfte
vorwegzunehmen, ebenso in Rußland (sog. Serien), in den Niederlanden, in Belgien
[* 6] und im DeutschenReiche, wo z. B. durch das Budget
für 1891/92 die zulässige Emission von «Schatzanweisungen»
auf 100 Mill. M. festgestellt wurde.
auch Tamasii-no-matsuri oder Tama-matsuri, das Laternenfest, welches in Japan
[* 7] den 13., 14., 15. und 17. Tag des
siebenten Monats gefeiert wird. Es ist eine Art Totenfest, an welchem den Ahnentafeln der Verstorbenen Opfer dargebracht werden. 30 Tage
vor und nach dem 15. wird jeden Abend eine Papierlaterne vor dem Hause angezündet.