Bücherzeichen
,
in
Holzschnitt, Kupferstich,
Stein- oder
Farbendruck ausgeführte Blättchen von verschiedener
Größe,
die seit der Mitte des 15. Jahrh. auf die
Einbände der
Bücher, zumeist auf die Innenseite, aufgeklebt wurden, um durch ein
Monogramm, eine
Inschrift, ein
Wappen
[* 2] oder eine bildliche
Darstellung auf den
Besitzer des
Buches hinzuweisen. Da solche Bücherzeichen
zumeist
von Besitzern ganzer
Bibliotheken verwendet wurden, bürgerte sich auf ihnen die
Inschrift
Ex libris (aus
den
Büchern) vor dem
Namen des Eigentümers ein, weshalb die auch kurzweg
Ex libris genannt werden.
Die
Anlage großer Büchersammlungen wurde durch die
Erfindung der
Buchdruckerkunst wesentlich erleichtert, und darum ist auch
das Bücherzeichen
, das die einzelnen
Bücher als
Bestandteile eines Ganzen kennzeichnen soll, erst in der zweiten
Hälfte des 15. Jahrh. mehr und mehr aufgenommen worden. Vereinzelte
Beispiele von Bücherzeichen
kommen jedoch schon um die Mitte des 14. Jahrh.
vor. Seine höchste
Blüte
[* 3] erlebte das Bücherzeichen
im 16., 17. und 18. Jahrh. durch
Maler und Kupferstecher, wie
Dürer,
Hans
Holbein,
[* 4] Lucas
Cranach, Virgil
Solis,
Jost
Amman, J. E.
Riedinger ^[richtig:
Ridinger], D.
Chodowiecki, die dem ein künstlerisches
Gepräge gaben.
Die Mitwirkung dieser und andrer
Künstler hat in neuerer Zeit die
Aufmerksamkeit der
Kunst- und Kuriositätensammler auf die
Bücherzeichen
gelenkt, und nach dem Vorgange von
Frankreich,
England und
Amerika
[* 5] haben sich auch in
Deutschland
[* 6] Bücherzeic
hensammler
und
-Freunde gefunden, die 1891 für ihre
Interessen in
Berlin
[* 7] einen
Ex
Libris-Verein begründet haben, der auch ein eignes
Organ
unter dem
Titel
»Ex libris« herausgibt. Nach der in dieser
Zeitschrift aufgestellten
Definition gibt es zwei
Arten von Bücherzeichen
, Eignerzeichen
für diejenigen Bücherzeichen
, die der
Besitzer eines
Buches darin einkleben läßt, um sein Eigentumsrecht zu bezeugen,
und Geberzeichen für diejenigen Bücherzeichen
, die entweder der
Schenker eines
Buches selbst einkleben läßt, oder die von dem Beschenkten
zur
Erinnerung an den
Geber eingeklebt werden.
Vgl. Warnecke, »Die deutschen Bücherzeichen
von ihrem Ursprung bis zur
Gegenwart« (Berl. 1890).