Auskultātor
(lat.), Zuhörer, Beisitzer eines Kollegiums ohne Votum;
Titel eines angehenden Staatsdieners im Fach der Jurisprudenz. In Preußen [* 2] führten bis 1869 diejenigen Juristen diesen Titel, welche die erste juristische Staatsprüfung bestanden hatten und in den juristischen Vorbereitungsdienst eingetreten waren.