Artillerie
depot,
Behörde zur
Verwaltung der Bestände an
Waffen
[* 2] und
Munition für alle
Truppen, soweit sich dieselben
nicht in den
Händen der letztern selbst befinden, sowie des sonstigen Artillerie
materials. Sie wird gebildet
aus einem
Artillerieoffizier, in
Festungen
Artillerieoffizier vom Platz genannt, als Vorstand und einem Zeugoffizier als administrativem
Mitglied; auch das Dienstgebäude, in dem diese Behörde ihren Sitz hat. Zu jedem (in
Österreich
[* 3] Artillerie
zeugsdepot) gehört
ein
Laboratorium
[* 4] (s. d.). Artillerie
depotinspektionen, deren je eine zu
Posen,
[* 5]
Stettin,
[* 6]
Köln,
[* 7]
Straßburg
[* 8] i. E. und
München
[* 9] besteht, sind die vorgesetzte Behörde der Artillerie
depots.