(ital. archivio, lat. archium
oder archivum, griech. archeion, d. h.
Rathaus), eine Sammlung von
Urkunden,
Akten,
Aufsätzen, die in der Absicht gemacht ist,
die
Kunde von
Thatsachen der Vergangenheit der Nachwelt zu überliefern. Man unterscheidet öffentliche und Privatarchive,
je nachdem dieselben unter öffentlicher
Autorität oder ohne solche angelegt sind.
ÖffentlicheArchive sind neben denen
der landesherrlichen Behörden die der
Städte,
Landstände,
Universitäten, Schöffenstühle,
Kirchen, Klöster, Dorfgemeinden;
private die der
Innungen,
Vereine, einzelner
Familien. Bei Staatsarchiven unterscheidet man
Haupt- und Nebenarchive
(Provinzial-,
Kreis-,
Kammer-, Amtsarchive); erstere gewöhnlich in der Hauptstadt, letztere am Sitz der für einen bestimmten
Bezirk vorhandenen
Staatsbehörden befindlich.
Hebräer, Ägypter und Griechen hatten Archive meist in ihrem Haupttempel;
die
Römer
[* 2] benutzten als Staatsarchive die
Tempel
[* 3] der
Ceres¶
mehr
und des Saturn, später Kirchen. Justinian erteilte den in öffentlichen Archiven aufbewahrten Urkunden Beweiskraft. Karl d. Gr.
verordnete die Anlegung von Archiven. Die kirchlichen Archive enthalten die ältesten Urkunden; die der Städte und Fürsten
reichen selten über das 12. Jahrh. zurück. Das ehemalige deutsche Reichsarchivwar an mehrere Orte verteilt. Zu
Wien
[* 5] befand sich das kaiserliche Reichshofarchiv, aus der geheimen Reichshofregistratur deutscher und lateinischer Expedition
für Staats-, Lehns-, Gnaden- und andre außergerichtliche Sachen in Deutschland
[* 6] und Italien,
[* 7] der Reichshofratsregistratur für
streitige Zivil- und Lehnrechtssachen und der Registratur des Reichshoftaxamts bestehend;
endlich zu Mainz
[* 11] das erzkanzlerische Reichshauptarchiv, das jetzt in dem vormaligen Deutschordenshaus zu Frankfurt
[* 12] aufbewahrt
ist.
Das deutsche Bundesarchiv befand sich bis zur Auflösung des DeutschenBundes in dem fürstl. Thurn und Taxisschen Palast
zu Frankfurt a. M. Das ehemals gemeinschaftliche sächsische Archiv zu
Wittenberg
[* 13] wurde 1802 unter die sächsischen Häuser mit Vorbehalt der Gemeinschaft und gegenseitiger Mitteilung sämtlicher
Urkunden verteilt.
Hinsichtlich der äußern Einrichtung eines Archivs ist darauf zu sehen, daß die Akten und Urkunden äußerlich gut erhalten
werden. Die innere Einrichtung bezweckt leichte Auffindbarkeit jedes einzelnen Aktenstücks. Allgemeine und besondere Repertorien
ermöglichen die Übersicht über das im A. Vorhandene. Die Zeugnisse der Archivbeamten oder Archivarien
über Gegenstände des Archivs sind beweisend. Das Beamtenpersonal pflegt bei größern Archiven aus einem Archivdirektor,
mehreren Archivaren, Archivsekretären, Kanzlisten und Dienern zu bestehen. In vielen Staaten hat man eine eigne Vorbereitung
für diesen Dienst eingeführt (z. B. in Frankreich und Italien), und es hat sich eine besondere Disziplin
daraus gebildet, die Archivwissenschaft, d. h. die systematische Darstellung derGrundsätze, welche für die Einrichtung und
Erhaltung der Archive gelten; ein Teil derselben ist die Diplomatik oder Urkundenlehre.
Bei der Archivordnung macht man gewöhnlich folgende drei Abteilungen: Realien, mit scientifischer Ordnung
(aus allen Zweigen des Staatslebens), Gesetze und Verordnungen für das ganze Land;
Lokalien, geographisch geordnet und nach
den Gegenständen in weitere Unterabteilungen zerfallend;
Sollen die Archive ihrem Zweck entsprechen, so müssen liberale Grundsätze hinsichtlich ihrer Benutzung gelten, was selbst
in Deutschland noch nicht durchweg der Fall ist.
* (griech. archeion, d. h. sicheres Gebäude, lat.
archium, achivum, chartarium, tabularium) ist eine Sammelstätte auf amtlichem Weg erwachsener und in
amtlichem Interesse aufbewahrter Schriftstücke, welche als Zeugnisse der Vergangenheit zugleich Quellen der Geschichtswissenschaft
sind. Man unterscheidet Staatsarchive, Stadt-, Gemeinde-, Kirchenarchive, Archive von Korporationen und in übertragenem SinnArchive von Privaten (Familienarchive).
Besondere Sorgfalt wandten von jeher die geistlichen Korporationen ihren Archiven zu. Erhalten sind ein
Wegweiser über das der Patriarchen von Aquileja aus dem Jahr 1376 und der Entwurf einer Ordnung des Stadt- und Landesarchivs
zu Udine aus dem 14. Jahrh. Das Bild eines mittelalterlichen Stadtarchivs gewährt noch jetzt das Archiv über der Ratskapelle
in der Marienkirche zu Lübeck.
[* 22] In Köln
[* 23] ist ein Repertorium des Ratsarchivs etwa aus dem Jahr 1415 erhalten.
Nach seinen Hauptbeständen zerfällt jedes Archiv in ein Urkunden- und Aktenarchiv. Für die Ordnung und
Extrahierung (Regestierung) der Urkunden bietet die chronologische Reihenfolge den natürlichen Rahmen, bei größern Archiven
innerhalb der historisch gegebenen Abteilungen, Fürstentümer, Stifter, Städte etc. Neben den Originalen sind die namentlich
in den Kopialbüchern überlieferten Urkundenabschriften zu verzeichnen. Orts- und Personennamen werden in Registern zusammengestellt.
Die Ordnung der Akten wird in jedem Archiv eine andre sein. In Staatsarchiven gliedern sich die Akten naturgemäß
nach den Zentral- und Provinzialbehörden, bei welchen sie erwachsen sind. Auch bei Stadtarchiven und bei kleinern Archiven
empfiehlt es sich, die Spuren früherer Ordnung zu verfolgen und, wenn möglich, die alten Bestände wiederherzustellen. Dagegen
wäre es verkehrt, nach Art von Bibliothekskatalogen das sachlich Verwandte aus verschiedenen Registraturen
¶
mehr
zusammenzubringen oder etwa alte Bestände zu zerreißen, um die Materialien zur Geschichte einzelner Orte oder Familien äußerlich
zu vereinigen. Spezialrepertorien und Sachregister erleichtern die Nutzbarmachung der Archivalien nach verschiedenen Richtungen
hin. Dienen die Staatsarchive in erster Linie zur Unterstützung der Landesregierung bei Aufhellung früherer und historischer
Begründung gegenwärtiger Verhältnisse, so sind sie mit dem Wachsen des historischen Sinnes immer mehr
zu Pflegestätten historischer Wissenschaft geworden, zumal in den meisten Staaten eine liberale Auffassung in betreff der
Benutzung zur Geltung gelangt, in einigen auch die Versendung von Archivalien an Bibliotheken und Behörden gestattet ist.
Nach mehrfachen Anläufen behauptet sich als Fachorgan v. Löhers »Archivalische Zeitschrift«, neuerdings
ihr zur Seite die unten angegebene Zeitschrift der badischen historischen Kommission. Mit der Veröffentlichung von Repertorien
gehen die Archive von Köln und Frankfurt a. M. voran. Auf Veranlassung und mit Unterstützung der preußischen Archivverwaltung
sind in den seit 1878 im Verlag von Hirzel in Leipzig
[* 57] erscheinenden »Publikationen aus den königlich preußischen
Staatsarchiven« (bis jetzt 40 Bde.) zahlreiche Quellen zur deutschen, preußischen und Provinzialgeschichte aus den verschiedensten
Zeiten der Forschung zugänglich gemacht worden. Durch geregelte Kontrolle der Aktenkassation bei den Staatsbehörden, durch
Erwerbung von Archivalien aus Privatbesitz, durch eine gewisse Aufsicht über die Kommunalarchive sorgen manche Staaten
für einen Zuwachs ihrer Archive und für die Erhaltung der schriftlichen Denkmäler. Oft haben Städte es vorgezogen, ihr Archiv unter
Vorbehalt des Eigentums an das nächste Staatsarchiv abzugeben.
(lat. archium, archivum, aus dem griech.
archeion, Rathaus), eine geordnete Sammlung von schriftlichen Urkunden, die sich auf die Verhältnisse, Geschichte und Rechte
eines Staates, Landes, einer Gemeinde oder eines Geschlechts beziehen, oder auch von Akten der Behörden, die aus dem laufenden
Dienste
[* 61] derselben ausgeschieden sind. Man unterscheidet demnach Staatsarchive, städtische Archiv, Familienarchive
u. s. w. Im Mittelalter empfanden zuerst die geistlichen Stifter das Bedürfnis, ihre Urkunden gesichert aufzubewahren.
Das älteste Archiv im heutigen Sinne ist das päpstliche. Schon unter Karl d. Gr. ist das Bestehen eines Reichsarchivs nachweisbar.
Erhalten hat sich ein großer Teil des Archiv KaiserHeinrichs VII. in Turin und Pisa. Die der größten deutschen
Fürstenhäuser reichen selten über das 13. Jahrh. hinauf; nicht viel jünger sind die städtischen
Archiv. Die reichsstädtischen Archiv zerfallen in gemeine Archiv, wie z. B.
zu Ulm
[* 62] das der schwäb., zu Speyer
[* 63] das der rhein. Städte, zu Lübeck das der Hansa, und in besondere städtische Archiv, unter denen
die zu Kempten
[* 64] und Ulm bedeutend waren.
Alte und reiche Archiv besaßen auch Straßburg,
[* 65] Goslar,
[* 66] Regensburg und Frankfurt a. M. Überall
stehen die in engem Verhältnis
zu den Kanzleien, aus denen sie ihren Inhalt überkommen; sie bedeuten für diese dasselbe, was die Registraturen für die
modernen Behörden sind. Schon im päpstlichen und später sehr häufig war es Sitte, die von der Kanzlei
ausgefertigten und die wertvollern von den empfangenen Urkunden in Register- oder Kopialbücher einzutragen, die jetzt neben
den erhaltenen Originalurkunden überall den ältesten Bestandteil der Archiv bilden.
Mit der Einführung des schriftlichen Verfahrens in Recht und Verwaltung im 15. und 16. Jahrh. gesellen
sich dazu als dritter wichtiger Bestandteil die eigentlichen Akten. Reichsarchive gab es seit dem 16. Jahrh. an vier Orten:
1) das kaiserl. Reichsarchiv (die Geheime Reichshofregistratur und die Reichshofratsregistratur) zu Wien, 2) das Reichskammergerichtsarchiv
in Wetzlar (der dort noch vorhandene Rest heißt seit 1881 «siebzehntes preuß.
Staatsarchiv»),
3) das Reichstagsarchiv zu Regensburg, 4) das Erzkanzlerische Reichsarchiv zu Mainz (s. Reichsarchive).
VonArchiv außerhalbDeutschlands ist insbesondere das in Venedig
[* 67] berühmt durch die hier aufbewahrten Berichte der venet. Gesandten
aus allen Staaten Europas. Große Schätze bergen ferner auch die Archiv zu Rom,
[* 68] Florenz, Paris, London
[* 69] (im Tower)
und zu Simancas in Spanien.
[* 70] - Die Verwaltung der Archiv besorgen die Archivare (lat. archivarius oder archivista). Zur Ausbildung
derselben dienen zum Teil besondere Anstalten, wie die 1821 gestiftete Ecole des chartes zu Paris. In Preußen wurde für die
Archivaspiranten eine besondere Prüfung eingeführt.
Die Grundsätze über die zweckmäßigste Einrichtung, Anordnung, und Verwaltung der Archiv lehrt die Archivwissenschaft.
Die Ordnung und Verzeichnung der Urkunden und Kopialbücher ist jetzt fast überall nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt
oder begonnen und ihre Benutzung durch alphabetische und chronol. Register erleichtert. Der namentlich in den preußischen
Archiv zur Anwendung gelangte Grundsatz der Provenienz führte dazu, in den Archiv jeder
Provinz die Archivalien zu konzentrieren, die auf dem Boden derselben erwachsen sind, und ihre ursprüngliche Ordnung und Zusammengehörigkeit
wieder herzustellen. Ein solches Archiv enthält demnach oft eine Mehrzahl kleinerer von Bistümern, Stiftern, Ämtern, Gerichten
und Regierungsbehörden.
Der Bau von Archiv bedarf besonderer Vorsichtsmaßregeln, um die bewahrten Schätze gegen Feuer und Feuchtigkeit
zu sichern. Man trennt jetzt in Archiv allgemein die Arbeitsräume von den Aktenspeichern, die ganz aus Stein und Eisen
[* 71] hergestellt
werden. Jedoch ist leichte Verbindung von jenen zu den einzelnen Aktenständen von großer Wichtigkeit. Das Archiv sollte stets
freistehend, fern von gefahrdrohenden Feuerungsanlagen,
[* 72] massiv und mit eisernen Läden verschließbar
sein. Das Geh. Staatsarchiv zu Berlin, das Archiv zu Schwerin,
[* 73] das Hauptstaatsarchiv zu Dresden sind neue mustergültige Anlagen.
Litteratur. Oegg, Ideen einer Theorie der Archivwissenschaften (Gotha 1804);
Zeitschrift für Archiv- und Registraturwissenschaft
von Oesterreicher und Döllinger (Jahrg. 1806, Bamberg);
Bronner, Anleitung, und Registraturen einzurichten
(Aarau
[* 74] 1832);
von Helfert, Staatliches Archivwesen (Wien 1893).
¶
mehr
Höfer, Erhard und von Medem begründeten eine Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichte (2 Bde., Hamb.
1834-35), Friedemann eine Zeitschrift für die Archiv Deutschlands (2 Bde., Hamb. und
Gotha 1846-53). Seit 1870 (Stuttgart,
[* 76] später München) erscheint die Archivalische Zeitschrift, hg. von Löher, seit 1890 von
Rockinger.
Vgl. noch Burkhardts Hand- und Adreßbuch der deutschen Archiv (2 Tle., 2. Aufl., Lpz. 1887).