Appórt!
(franz.), »bring her!«, Befehl für Hunde. ^[= # (Canis L., hierzu Tafel I [Hunderassen] und II [Jagdhunde]), Raubtiergattung aus der Familie ...] [* 3]
Appórt!
109 Wörter, 891 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Appórt!
(franz.), »bring her!«, Befehl für Hunde. ^[= # (Canis L., hierzu Tafel I [Hunderassen] und II [Jagdhunde]), Raubtiergattung aus der Familie ...] [* 3]
(franz., »Zugebrachtes«) nennt man die nicht in barem Geld bestehende Einlage, welche Mitglieder von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien in das Gesellschaftsvermögen machen. Um zu verhüten, daß etwa durch die Gründer einer Aktiengesellschaft derartige Einlagen zu allzu hohem Preis eingebracht werden, sind im deutschen Handelsgesetzbuch bestimmte Vorsichtsmaßregeln getroffen, welche insbesondere darauf abzielen, daß eine möglichst große Zahl von Aktionären zur Preisbestimmung und Übernahme ihre Zustimmung geben muß. L'apport de pièces, Hinterlegung gewisser Dokumente vor Gericht; Acte d'apport, die Bescheinigung hierüber; les apports, das Eingebrachte der Ehefrau.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(frz., «bring her»),
Befehl für den Hund. Apportieren, herbeibringen (insbesondere vom dressierten Hunde gesagt).