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Apodiktisch - Apokryph
Seite 1.682.
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Apodiktisch (griech.) heißt ein Urteil oder ein Beweis, der auf der Unmöglichkeit des Gegenteils beruht. / 49
Apodiktisch _2 (grch.) heißt in der Logik ein Urteil, welches nicht bloß aussagt, etwas sei so, sondern, / 45
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(griech.) heißt ein Urteil oder ein Beweis, der auf der Unmöglichkeit des Gegenteils beruht.
Nicht nur
mathematische, auch alle logischen Beweise sind apodiktisch, sobald der Beweisgrund eine anerkannte Wahrheit enthält.
Apodiktik nennt man daher die Wissenschaft von den Grundlagen des Wissens, die philosophische Grundwissenschaft.
Apodixis,
unwiderlegbarer Beweis;
Prunkrede.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
(grch.) heißt in der Logik ein Urteil, welches nicht bloß aussagt, etwas sei so, sondern, es sei notwendig
so, d. h. welches nicht bloß die Thatsache, daß es so ist, sondern zugleich die Erkenntnis des gesetzmäßigen Grundes, warum
es so ist, aussprechen will. (Vgl. Notwendigkeit.)
Aus dem Wörterbuch
Nr. Ergebnis Apodiktisch
1 ****** apo|dik|tisch <Adj.> [spätlat. apodicticus < griech. apodeiktikós = beweiskräftig]: 1. (Philos.) unwiderleglich, unumstößlich; unbedingt sicher; ...
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