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Anwenderecht - Anzeige
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Anwenderecht (Recht der Anwende), die deutschrechtliche Servitut, vermöge deren der Berechtigte auf des / 41
Anwenderec ht _2die Befugnis eines Grundeigentümers, bei der Bestellung seines Ackers den Pflug oder die Egge / 26
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(Recht der Anwende ), die deutschrechtliche
Servitut , vermöge deren der Berechtigte auf des Nachbars
Grundstück
den
Pflug
[* 2 ] umwenden darf.
Ist es dabei gestattet, auch das Zugvieh auf den fremden
Boden übertreten zu
lassen, so wird das
Recht Tret- oder
Trepprecht genannt.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
die Befugnis eines Grundeigentümers, bei der Bestellung seines Ackers den Pflug oder die Egge
[* 3 ] auf dem
Grundstück des Nachbars umzuwenden, kommt partikularrechtlich in Deutschland
[* 4 ] vor.
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