Anticipierte
Zahlung,
Zahlung anticipando, im
Handel die
Zahlung, welche vor dem dafür eigentlich verabredeten, oder
gebräuchlichen, oder gesetzlichen
Termine geleistet wird. Solche
Zahlungen begründen einen
Anspruch auf Zinsvergütung oder
Diskont (s. d.). Im Kommissionshandel kommt es häufig vor, daß der Verkaufskommissionär
dem Kommittenten (Eigentümer der Ware) auf die von demselben zum Verkauf empfangene Ware schon vor deren
Absatz und in der Regel schon bei ihrem Empfange, oder noch vor demselben, bald nach ihrer Absendung, einen Geldvorschuß
macht von etwa zwei Dritteln oder der Hälfte des Wertes, den die Ware nach ihrem
Marktpreise am Platze des
Kommittenten hat, sei es durch unmittelbare
Zahlung, oder gewöhnlicher durch
Ausstellung eines Wechsels. Ein solcher
Vorschuß
nicht nur, sondern das ganze betreffende Kommissionsunternehmen wird dann wohl eine Anticipierte Zahlung
, letzteres
speciell Anticipationsgeschäft, gewöhnlicher jedoch Konsignation (s. d.) genannt.