Angefälle
,
ein an den Lehnsherrn zurückgefallenes Lehen;
auch ein solches, worauf der Lehnsherr oder ein Mitbelehnter Anwartschaft hat (Angefallslehen);
auch das bei Veränderungen zu entrichtende Lehngeld.
Angefälle
119 Wörter, 924 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Angefälle,
ein an den Lehnsherrn zurückgefallenes Lehen;
auch ein solches, worauf der Lehnsherr oder ein Mitbelehnter Anwartschaft hat (Angefallslehen);
auch das bei Veränderungen zu entrichtende Lehngeld.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Angefälle
(Anevelle), die Einkünfte des Lehns, welche während der Unmündigkeit des Vasallen dem Lehnsherrn als Lehnsvormunde
zustanden, wobei es diesem gestattet war, dieselben, wenn er selbst sie nicht beziehen wollte, einem andern zu verleihen.
Diese nutznießerische Vormundschaft des Lehnsherrn hat sich jedoch zeitig verloren, indem der gewöhnliche, nicht notwendig
lehnsfähige Vormund das Interesse des Mündels auch in betreff der Lehngüter wahrnahm. Einzelne Partikularrechte haben
die Lehnsvormundschaft mit Angefälle
beibehalten. In einem weitern Sinne versteht man unter Angefälle
das gesamte den
zu bevormundenden Personen anfallende Vermögen oder auch Anfall (s. d.), Erbanfall, angefallenes Gut überhaupt.