Angeborene
Krankheiten nennt man diejenigen Krankheiten, welche das neugeborene Kind mit auf die Welt bringt.
Sie sind entweder durch die Zeugung schon eingepflanzt (Bildungsfehler) oder während des Fruchtlebens, z. B. durch Krankheiten des Fötus, eingetreten, oder während des Geburtsakts entstanden, z. B. durch eine in den Geburtswegen der Mutter mitgeteilte Ansteckung, oder durch die geburtshilflichen Eingriffe.
Wohl zu unterscheiden von denselben sind die Erblichen Krankheiten (s. d.).