Titel
Andlaw
(ursprünglich
Andlau), altes deutsches Adelsgeschlecht, dessen Stammhaus
Burg und Stadt
Andlau im Elsaß ist.
In mehrern Linien in
Deutschland,
[* 2]
Frankreich und der
Schweiz
[* 3] ansässig.
Peter von Andlaw
wurde 1460 Professor des kanonischen
Rechts
und Vicekanzler der
Universität Basel
[* 4] und verfaßte um 1460 ein Werk:
«De imperio
Romano-Germanico» (hg. von
Freher, Straßb. 1603 und 1612; Nürnb. 1657), das als der
erste Versuch einer
Theorie des deutschen
Staatsrechts angesehen wird. Gegenwärtig blühen im Mannsstamme nur noch zwei gräfl.
Linien:
1) die Linie zu Klein-Landau, 1750 und 1802 in den franz. Grafenstand erhoben, in Frankreich ansässig;
2) die Linie zu
Homburg,
[* 5] in den österr. Grafenstand erhoben, gegenwärtig durch den
Grafen Camill
von Andlaw
, geb. im Elsaß und
Baden
[* 6] vertreten. - Eine freiherrl. Linie, die sich nach ihrem Besitztum
Andlaw-Birseck
nannte (freiherrlich seit 1676), begründete um 1660 Ernst Friedr. von Andlaw.
Dessen
Urenkel,
Freiherr Konrad
Karl
Friedrich von Andlaw
(geb. gest.
trat in bad. Dienste
[* 7] und wurde vom
Großherzog mit diplomat. Missionen 1809 nach
Wien
[* 8] und 1810 nach
Paris
[* 9] betraut. 1810-13 war
er bad. Staatsminister des Innern, 1813 Hofrichter in Freiburg,
[* 10] dann Gouverneur der
Franche-Comté, von wo er 1817 nach
Baden zurückkehrte. Sein Sohn,
Franz
Xaver von
Andlaw-Birseck (s. d.), beschloß diese Linie.