Ambacht
,
altdeutsch, s. v. w. Handwerk, auch Amt;
daher Ambacht
slehen, s. v. w. Amtslehen,
Lehen, welche in einem dem
Belehnten erteilten
Amt bestanden.
Die
Besitzer solcher
Lehen hießen Ambacht
sleute;
die daraus entspringenden Rechtsverhältnisse
bildeten das Ambacht
srecht.