Almendingen
,
Ludwig Harscher von, Rechtsgelehrter, geb. zu
Paris,
[* 2] studierte in
Göttingen
[* 3]
Rechtswissenschaft,
wurde 1794
Professor an der
Akademie zu
Herborn, 1803
Rat am
Oberappellationsgericht zu
Hadamar und 1811 Vizedirektor
des
Hofgerichts in
Wiesbaden.
[* 4] Besonders wurde Almendingen
bekannt durch die
Führung des verwickelten
Rechtsstreits zwischen der ältern
und jüngern
Linie des
Hauses
Anhalt-Bernburg zur Zeit der
Karlsbader Beschlüsse, die ihm Veranlassung zu einer herben
Kritik der preußischen
Gesetzgebung gab und ihm die
Verurteilung zu einjährigem
Festungsarrest seitens des
Kammergerichts in
Berlin
[* 5] zuzog. Das
Hofgericht in
Dillenburg verweigerte zwar das
Exequatur, und Almendingen
trat die
Strafe nicht an, wurde aber pensioniert
und zog sich verbittert 1822 in das Privatleben zurück. Er starb in
Dillenburg. Von seinen
zahlreichen
»Juristischen und staatswissenschaftlichen
Schriften«
(Gieß. 1803-19, 10 Bde.) ist die
»Metaphysik des
Zivilprozesses«
hervorzuheben.