Zwinger
,
bei der alten Stadtbefestigung und bei Burgen [* 2] zwischen äußerer und innerer Ringmauer befindlicher Gang [* 3] (Rondengang) oder zur Vorburg gehörender freier Platz (Pferch, Park), der als Ackerfeld, Baumgarten, zu ritterlichen Übungen etc. diente;
dann die Erweiterung des Rondenganges an Thoren zu einem Vorplatz, dessen Außenmauer dann meist zur niedern Grabenbestreichung diente.
Frauenzwinger
hieß im
Mittelalter das Frauengemach.