Zensur
(lat.), wörtlich
Prüfung, Beurteilung eines
Menschen und seiner Handlungsweise, daher auch das
Urteil einer
Prüfungsbehörde über die Kenntnisse und Leistungen eines
Examinanden. Bei den
Römern
gab es eine eigne
Zensur
der
Sitten durch eigens vom
Staate dazu bestellte Beamte (s.
Zensoren). Dieselben Anfänge wie im römischen
Altertum hatte
die Sittenzensur
auch im
Mittelalter des christlichen
Abendlandes: sie war eine priesterliche Beaufsichtigung des Lebenswandels
in der
Gemeinde.
Geistliche und bischöfliche Gerichte belegten schon in der ersten Periode der fränkischen Monarchie bis zum 8. Jahrh. alle Vergehen gegen die christliche Religion und Moral und gegen die Kirchendisziplin mit Bußen und Strafen, in sehr schweren Fällen verhängten sie auch Interdikt und Exkommunikation (s. Censura ecclesiastica). In der zweiten Periode gingen aus diesen bischöflichen Sittengerichten die sogen. Send- oder Synodalgerichte hervor. Nach der Reformation errichteten auch die Protestanten kirchliche Sittengerichte in Gemeinden und Kirchspielen (Presbyterialgerichte, Kirchenkonvente etc.), die, wie viele katholische, sich bis zur französischen Revolution in hinschwindendem Zustand erhalten haben.
Aber auch Sittengerichte weltlicher
Natur lassen sich seit dem
Mittelalter bis auf die neueste Zeit noch erkennen: so hatten
die
Zünfte und
Ritterorden ihre
Sitten- und
Ehrengerichte, und noch heutzutage bestehen für gewisse Berufsstände
Ehrengerichte (s. d.). Über die jetzt abgeschaffte Bücherzensur
s.
Presse,
[* 2] S. 332 f. Dagegen wird die Theaterzensur
, d. h.
das
Recht der
Polizei, von den aufzuführenden
Stücken vorher Kenntnis zu nehmen und ihre Aufführung ganz oder teilweise aus
Gründen der öffentlichen Sicherheit oder
Sittlichkeit zu untersagen, noch jetzt gehandhabt.