Verblendsteine
(Blendsteine), im allgemeinen alle zur Bekleidung von
Mauern und
Wänden, welchen
man eine dauerhaftere und schönere Außenseite geben will, dienenden
Steine. Die zur Bekleidung von Außenmauern dienenden
Verblendsteine
sind entweder natürliche oder künstliche
Mauersteine,
[* 3] welche mit dem das
Innere der
Mauer bildenden Bruchsteinmauerwerk
in
Verband
[* 4] gesetzt, oder Steinplatten, welche in aufrechter
Stellung mit dem
Mauerwerk verbunden werden. Je nachdem die
Verblendung des in seiner Hauptmasse aus
Bruch- oder Ziegelsteinen bestehenden
Mauerwerks mit regelmäßig bearbeiteten Werkstücken
oder bessern und feinern
Ziegeln erfolgt, unterscheidet man die
Quader- und Ziegelverblendung. Zu den Verblendungsquadern (Blendquadern)
verwendet man alle zu
Hausteinen überhaupt tauglichen Steinarten, zu Verblendungsziegeln im Ziegelofen gebrannte, glasierte
oder unglasierte Voll- oder Hohlsteine mit glatten, profilierten oder verzierten Oberflächen.
Die letztern Verblendsteine
, welche bei dem feinern Ziegelrohbau Anwendung finden, sind teils mit plastischen
Verzierungen
(Formsteine),
teils mit fertigen
Mustern (Buntsteine) versehen und zur Herstellung von
Gesimsen und von
Friesen geeignet. Die erwähnten hohlen
Verblendsteine
verwendet man zur Bekleidung von Außenmauern, welche möglichst trocken bleiben
und jeden raschen Temperaturwechsel verhindern sollen. Ein 4/4= (ganzer) Verblendstein
hat die
Dimensionen 252 zu 122 zu 69
mm
und ergibt bei Verwendung der Normal-Hintermauerungsziegel, deren Abmessungen 250 zu 120 zu 65
mm betragen, eine
Fuge von 8
mm.
Die ferner noch beim Verblendbau zur Verwendung kommenden ¾-, ½- und
¼-Steine haben ebenfalls ihr der
Fuge von 8
mm entsprechendes
Maß.
Vgl. Mauersteine, besonders S. 352.