Titel
Triumvirn
(lat. triumvĭri oder tresviri, d. h. Dreimänner), im alten Rom [* 3] mehrere aus drei Personen bestehende ordentliche und außerordentliche Beamtenkollegien, deren Bestimmung durch ¶
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einen Zusatz näher angegeben wurde. Zu den ordentlichen gehörten 1) dle wahrscheinlich 289 v. Chr. eingesetzten tresviri capitales oder nocturni, Hilfsbeamte des städtischen Prätors, ursprünglich von diesem ernannt und mit der nächtlichen Polizeiaufsicht betraut. Seit dem Ende des 3. Jahrh. v. Chr. wurden sie vom Volk gewählt und ihre Befugnis auf Beaufsichtigung der Kriminalgefangenen und Vollstreckung der Todesurteile, außerdem auf eine gewisse Hilfsthätigkeit bei der Civilrechtspflege erweitert;
2) die tresviri aere argento auro flando feriundo, auch von der Münzstätte am Tempel [* 5] der Juno Moneta, tresviri monetales genannt, die Münzmeister. Ihre Einsetzung fällt vermutlich erst an den Beginn des 1. Jahrh. v. Chr., in der Kaiserzeit verloren sie jede Bedeutung. Beide Kollegien bestanden vorübergehend auch aus vier Männern (quattuorviri). Außerordentliche Beamte waren unter anderm die triumviri coloniae deducendae, Kommissare für Gründung einer Kolonie. (S. auch Triumvirat.)