Der
Sundzoll zerfiel in die Schiffsabgabe von durchschnittlich mindestens 12 Speziesthlr.
und den Warenzoll, der 1-1½ Proz. betrug, und brachteDänemark 1853 (bei 21,000 passierenden
Schiffen)
eine
Einnahme von 2,530,000 Thlr. Nachdem die
Vereinigten Staaten
[* 14] 1855 ihren mit
Dänemark bestehenden
Vertrag gekündigt und
erklärt hatten, den
Sundzoll nicht mehr zu zahlen, trat im
Januar 1856 zu
Kopenhagen
[* 15] eine von fast allen europäischen
Staaten
beschickte
Konferenz zusammen, durch welche laut
Vertrags vom der bisherige
Sundzoll gegen eine
Entschädigungszahlung von 30,476,325 dän. Reichsthlr.
abgeschafft wurde.
Vgl.
Scherer, Der
Sundzoll, seine Geschichte etc. (Berl. 1845).
eigentlich Oresund (im Mittelalter skandinav. Eyrarsund), die Meerenge zwischen der dän. Insel Seeland und der
schwed. Landschaft Schonen (s. Karte: Dänemark und Südschweden). Diese Enge ist an ihrer schmalsten
Stelle zwischen Schloß Kronborg bei Helsingör und Helsingborg nur 4½ km, zwischen Kopenhagen und Malmö
[* 16] aber 26 km breit,
von Dragör (Amager) bis Helsingör 50 km lang, an wenigen Stellen bis 30 m tief, voller Untiefen, aber als vor Eröffnung des
Kaiser-Wilhelm-Kanals kürzestes Fahrwasser zwischen Ost- und Nordsee im Sommer von zahlreichen Schiffen
bedeckt.
Die Könige von Dänemark ließen von 1425 an bis 1857 im S. von allen durchgehenden Handelsschiffen einen Zoll, den Sundzoll,
erheben, welcher zu Helsingör entrichtet werden mußte. Dieser Zoll wurde durch Verträge mit den übrigen Seemächten anerkannt.
Franzosen, Engländer, Holländer und Schweden zahlten 1 Proz. Zoll von dem Werte ihrer Waren; die übrigen
Nationen und dän. Schiffe
[* 17] mußten 1¼ Proz. entrichten.
Die holländ. Schiffer zeigten nur ihre Papiere vor; andere Nationen mußten sich eine Durchsuchung
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mehr
gefallen lassen. Der Sund- und der unbedeutende Beltzoll mit Einschluß der Feuergelder und Sporteln belief sich 1756 auf 200000
Thlr. Reichsmünze (zu 2 M.), 1820 auf 1½ Mill., 1853 auf 2 530000 Thlr.
Die öffentliche Meinung sprach sich mehr und mehr gegen diesen unberechtigten Zoll aus. Nachdem 1848 die nordamerik.
Regierung erklärt hatte, sich dem Zolle ferner nicht unterwerfen zu wollen, begannen Verhandlungen mit sämtlichen Handelsstaaten
über die Ablösung des Sundzolls.
Nach längern Konferenzen kam der Vertrag vom zu stande, wonach die Erhebung des Sund- und Beltzolls, der Feuergelder
u. s. w., desgleichen die Durchsuchung der Schiffe vom an
aufhören sollten. Dagegen zahlten die krontrahierenden Mächte eine Abfindungssumme von etwa 31 1/5 Mill. Reichsbankthaler,
nämlich Großbritannien
[* 19] 10 1/8, Rußland 9 ¾, Preußen
[* 20] 4½, Schweden 1 3/5 Mill. u. s. w. Dänemark verpflichtete sich, seine
Leuchtfeuer- und Schiffahrtsanstalten im besten Stande zu erhalten und auf allen Verbindungsstraßen zwischen Ost-
und Nordsee den Durchgangszoll auf 16 Schilling für 5 dän. Ctr. herabzusetzen. -
hinter lat. Tiernamen Abkürzung für KarlJakob Sundevall, geb. zu Högestad bei Ystad, Professor der
Zoologie zu Lund, gest. Er verfaßte unter anderm «Ornithologisk
System» (Stockh. 1836).