Statutārisch
(lat.), was Statuten (Satzungen) zufolge gesetzmäßig ist;
daher statutarische
Portion, der festgesetzte
Erbteil, den eine
Witwe von der
Verlassenschaft des
Mannes erhält (s.
Güterrecht der Ehegatten, S. 948).
Statutarisch
34 Wörter, 277 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), was Statuten (Satzungen) zufolge gesetzmäßig ist;
daher statutarische
Portion, der festgesetzte
Erbteil, den eine
Witwe von der
Verlassenschaft des
Mannes erhält (s.
Güterrecht der Ehegatten, S. 948).
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Statutarisch
(lat.), statutenmäßig (s. Statut). ^[= (lat.), in weiterm Sinne jede geltende Rechtsnorm. So spricht man von Kollision (s. d.) der ...]
Nr. | Ergebnis | Statutarisch |
---|---|---|
1 | ****** | sta|tu|ta|risch <Adj.> [auch: st…]: auf einem Statut beruhend; satzungsgemäß. |
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