Staatsvertrag
,
das zwischen zwei selbständigen
Staaten getroffene völkerrechtliche Übereinkommen.
Ein solches kann verschiedene Angelegenheiten betreffen, in welchen befreundete
Staaten miteinander in Beziehung treten, so
z. B.
Rechtshilfe,
Auslieferung von Verbrechern u. dgl. Besonders
wichtig sind die
Handels- und
Schiffahrtsverträge. In konstitutionellen
Staaten ist zum
Abschluß von Staatsvert
rägen in der
Regel die Zustimmung der
Volksvertretung erforderlich. Nach der deutschen
Reichsverfassung bedürfen
Verträge
über Gegenstände, welche in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, zu ihrem
Abschluß der Zustimmung des
Bundesrats
und zu ihrer Gültigkeit der
Genehmigung des
Reichstags.