Staatshandbuch
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die in größern Staaten meist jährlich, in kleinern in längern Zeiträumen veröffentlichten Handbücher, die außer der Aufzeichnung des gesamten Hof- und Staatsdienstpersonals oder doch der wichtigern Amtsinhaber auch Mitteilungen von allgemeiner Bedeutung enthalten. Die S. der Gegenwart sind aus sog. Staatsadreßbüchern oder Staatskalendern hervorgegangen, die außer der Genealogie des fürstl. Hauses und einem sorgfältigen Ordensregister weiter nichts als ein Namensverzeichnis der Staatsbeamten aufstellten.
Der franz. «Almanach royal» ist jedenfalls der Ahnherr aller Bücher dieser Gattung; er wurde 1679 von dem Buchhändler Laurent Houry in Paris [* 3] gegründet. Im 18. Jahrh. erschienen ähnliche Almanache nach und nach, selbst in den kleinsten europ. Staaten, sowie in den verschiedenen Gebieten des Deutschen Reichs. Die ersten darunter waren das «Namensregister für die Vereinigten [* 4] Niederlande», [* 5] seit 1700;
der «Preuß.-brandenb. Staatskalender», seit 1704;
der «Regensburger Komitialkalender ^[fehlt:»], seit 1720;
der engl. «Royal calendar», seit 1730, u. s. w. Gegenwärtig wird das «Handbuch für das Deutsche [* 6] Reich» im Reichsamt des Innern bearbeitet;
auch die Einzelstaaten geben jeder ein S. heraus.
Dem ursprünglichen Verzeichnisse der Behörden und Beamten wird neuerdings bald eine Nachweisung ihrer Befugnisse und Leistungen, oder eine Übersicht des neuesten statist. Stoffes beigegeben, bald der letztere in besondere Jahrbücher u. s. w. verwiesen (vgl. das Statist. Jahrbuch für das Deutsche Reich, hg. vom Kaiserl. Statistischen Amt, 18. Jahrg., Berl. 1897). Musterhaft eingerichtet ist der «Gothaische genealog. Hofkalender nebst diplomat.-statist. Jahrbuch», für 1898 im 135. Jahrgang erscheinend und die für den internationalen Verkehr wertvollen Nachrichten über alle Kulturstaaten enthaltend. Ähnlich eingerichtet ist das reichhaltige, von J. S. Keltie herausgegebene «Statesman's Yearbook» (London, [* 7] seit 1864).