Sitzung
(Session), Zusammenkunft zum
Zweck gemeinsamer Beschlußfassung, z. B. eines
Ausschusses, einer
Ständeversammlung,
einer kollegialen Behörde. Für die Sitzungen
eines
Kollegiums der letztern Art sind in der
Regel ein für
allemal gewisse Sitzung
stage bestimmt, wie dies z. B. für die
Schöffengerichte in dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz
verordnet ist, deren Sitzung
stage für das ganze Jahr im voraus festzustellen sind. Bei
Volksvertretungen versteht man unter
S. nicht nur die einzelne Zusammenkunft (séance), sondern auch die ganze Zeitdauer, für welche die
Körperschaft einberufen
und beisammen ist (session, Sitzung
speriode,
Diät). Die Handhabung der
Disziplin und die Aufrechterhaltung
der
Ordnung in den Sitzungen
(Sitzung
spolizei) ist
Sache des Vorsitzenden. Für die Sitzungen
der
Volksvertretungen, Gemeindekollegien
und
Gerichte ist das
Prinzip der
Öffentlichkeit (s. d.) besonders wichtig.