Schwaben
,
altes deutsches Herzogtum, hat seinen Namen von den Sueven (s. d.). Der Name Suevia wechselt im Mittelalter mit Alamannia, wie auch der Volksstamm bald S., bald Alamannen genannt wird. Nach diesen wurde zunächst das Land von seinen röm. und roman. Nachbarn Alamannien genannt. Doch seit dem 8. Jahrh. wurde das einheimische Wort S. (Suevia) allgemeiner, als nach Abschaffung der alamann. Herzogswürde Elsaß und Rhätien von Alamannien getrennt wurden und den übrigen Teil des Herzogtums statt der Herzöge nun Grafen und Kammerboten (Nuntii camerae) für die fränk. und seit 843 deutschen Könige verwalteten.
Diese
Beamten wurden bei der Schwäche der letzten Karolinger immer mächtiger und unabhängiger. Zwar wurden die aufständischen
Kammerboten Erchanger und Berchtold, von denen ersterer sich als
Herzog ausrufen ließ, 917 von König Konrad I. enthauptet,
aber gleich darauf setzte ein
Graf
Burchard seine
Anerkennung als
Herzog von S. durch und unterwarf sich 919 völlig
dem König
Heinrich I. Nach seinem
Tode 926 wurde das Herzogtum von den
Kaisern und Königen aus dem sächs. und fränk. Hause
wiederholt an Mitglieder ihrer Familie verliehen, so zuletzt von
Heinrich IV. 1079 an seinen Schwiegersohn, den
Grafen
Friedrich
von Hohenstaufen (s.
Friedrich von Schwaben
).
Zum ruhigen
Besitz des Herzogtums konnte
Friedrich erst gelangen, nachdem er 1096 den
Breisgau nebst der Reichsvogtei über
Zürich
[* 2] an
Berthold von Zähringen abgetreten hatte. Unter
Friedrichs Nachkommen waren die Schwaben
der reichste, gebildetste und geachtetste
deutsche
Stamm. Als aber der Kampf mit den Päpsten die Macht der Hohenstaufen schwächte, nach König
Konrads IV.
Tode dieses Haus die deutsche
Krone verlor und mit Konradins
Tode 1268 die herzogl. Würde erlosch, gelangten
Städte,
Prälaten, Ritter und
Grafen zur Reichsunmittelbarkeit.
Viele schwäb.
Städte traten zu dem 1254 gestifteten Rheinischen
Städtebund (s. d.). Was vom Reichsgute oder den Besitzungen
der Hohenstaufen noch übrig war, fiel meist an
Bayern,
[* 3]
Baden
[* 4] und
Württemberg.
[* 5] Ein langer Kampf zwischen
den großen und kleinen Reichsvasallen verheerte nun das blühende Land, bis
Kaiser
Rudolf I., nach Unterwerfung des
Grafen
Eberhard von
Württemberg, 1287 die Ruhe wiederherstellte und dem kaiserl. Hofgericht zu Rottweil
[* 6] sowie
dem Landgericht in Ober- und Niederschwaben
die Ausübung des kaiserl.
oberstrichterlichen
Amtes verlieh. Der dadurch bewirkte Landfriede von 1290 hatte jedoch keine
Dauer. Die Habsburger suchten
inzwischen in S. ihre Hausmacht zu erweitern, auch die
Württemberger griffen immer mehr um sich;
¶
mehr
mehrmals wurden württemb. Grafen mit der Landvogtei Niederschwaben
belehnt.
Die kleinern schwäb. reichsunmittelbaren Herren stifteten daher gegen Württemberg den sog. Schleglerbund, der seit 1367 ganz S. in einen blutigen Krieg verwickelte. Auch die Städte traten 1376 wieder in einen Bund, den Schwäbischen Bund, zusammen, der sich bald über die Rheinlande, Bayern und Franken ausdehnte und durch den Zutritt von Fürsten und Rittern 1384 zu Heidelberg [* 8] sich zur Großen Einung umbildete. In den gleichzeitigen Kriegen Österreichs mit der Schweiz [* 9] hielt es gewöhnlich der schwäb. Adel mit Österreich, [* 10] die Städte mit der Schweiz.
Auch dies vermehrte die innern Wirren in S. Die Bündnisse wechselten häufig; alle befehdeten einander; jeder Teil klagte den andern des Landfriedensbruchs an, bis durch den Sieg Eberhards Ⅱ. von Württemberg bei Döffingen (1388) die Macht des Schwäbischen Bundes gebrochen und durch den Landfrieden zu Eger [* 11] (1389) alle städtischen Bündnisse verboten wurden. (Vgl. zur Geschichte des Schwäbischen Städtebundes von 1376 bis 1389 die Arbeiten von Vischer, Vochezer und Lindner in den «Forschungen zur deutschen Geschichte», Bd. 2, 3, 15 u. 19.) Als König Wenzel 1400 abgesetzt wurde, blieben die schwäb. Städte diesem treu und erlangten dadurch viele Befreiungen und Vorrechte. Da sie in ihren neuerworbenen Rechten von dem Gegenkönig Ruprecht verletzt wurden, schlossen Württemberg, Baden und 17 schwäb. Städte 1405 den Marbacher Bund zum Schutze gegen Ruprecht.
Kaiser Sigismund, von den Hussiten gedrängt, verlieh und verpfändete für Geld den schwäb. Vasallen wichtige Rechte. Das Unwesen der Befehdungen untereinander hörte auch unter Albrecht Ⅱ. und Friedrich Ⅲ. nicht auf. Die Städte schlossen deshalb 1440 ein neues Bündnis. Dasselbe thaten die Fürsten, worauf jene zu Ulm [* 12] 1449 einen immerwährenden Kriegsrat und ein stehendes Heer errichteten. Endlich vereinigten sich auf Betreiben des Kaisers zu Eßlingen [* 13] der Erzherzog Sigmund von Österreich, Graf Eberhard Ⅴ. von Württemberg, die St. Georgengesellschaft und 22 schwäb. Reichsstädte, denen später noch mehrere Fürsten und Städte beitraten, um den Landfrieden gemeinschaftlich zu behaupten, zu dem Großen Schwäbischen Bunde, der 12000 Fußknechte und 1200 Reiter aufstellte, sich eine förmliche Verfassung gab, eine richterliche Gewalt anordnete und eine vollziehende Macht einrichtete. (Vgl. Klüpfel, Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes 1488‒1533, 2 Bde., in der «Bibliothek des Litterarischen Vereins», Stuttg. 1846‒53;Schweizer,Vorgeschichte und Gründung des Schwäbischen Bundes, Zür. 1876; Klüpfel, Der Schwäbische Bund, im «Histor. Taschenbuch», Ⅵ. Folge, Bd. 2, Lpz. 1883.) Dadurch ward der Ewige Landfriede (s. d.) vorbereitet, den der Kaiser Maximilian Ⅰ. 1495 zu stande brachte. In demselben Jahre wurde die Grafschaft Württemberg (s. d.) zu einem Herzogtum erhoben und trat damit gewissermaßen an die Stelle des schwäb. Herzogtums. Bei der Kreiseinteilung Deutschlands [* 14] 1500 wurde S. als Schwäbischer Kreis [* 15] (s. d.) bezeichnet. Der Große Schwäbische Bund nahm infolge der durch die Reformation herbeigeführten religiösen Spaltung 1533 ein Ende.
Vgl. Schöpflin, Historia Zaringo-Badensis (7 Bde., Karlsr. 1763‒66);
Pfister, Pragmatische Geschichte von S. (5 Bde., Heilbr. und Stuttg. 1802‒27);
Ch. Fr. Stälin, Wirtemb.
Geschichte (4 Bde., Stuttg. 1841‒73); P. Fr. Stälin, Geschichte Württembergs, Bd. 1 (Gotha [* 16] 1882‒87).