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Wassertiefen begrenzen, auf einzelnen Plänen großen Maßstabes auch noch Zwischenlinien.
Die 10 m-Tiefenlinie, die sog. 10 m-Grenze, bezeichnet die Grenzlinie, bis zu der große Schiffe [* 3] ein Fahrwasser bei jedem Wasserstande der Gezeiten benutzen können.
An den Flußmündungen und im Wattenmeer sind die S. durch Ablagerungen, durch Verschiebungen (von der Kraft [* 4] der Strömungen oder heftiger Stürme) häufigen, zuweilen sogar plötzlichen Änderungen ausgesetzt.
Diese Umstände bedingen fortwährende Überwachung und Neuvermessung der Küstenfahrwasser solcher Gegenden und Korrektur der S. auf den Seekarten.