Satz
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in der Grammatik ein in Worten ausgedrücktes Urteil. Nach der Lehre [* 2] der ältern Grammatik muß ein vollständiger S. immer mindestens Subjekt, Prädikat u. Kopula enthalten; doch hat die vergleichende Sprachwissenschaft gezeigt, daß es auch Sprachen gibt, wie z. B. die der amerikanischen ¶
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Ureinwohner, in denen in der Regel der ganze S. in einem langstiligen Kompositum aufgeht. Die Bildung der Sätze lehrt die Syntax (s. d.). - In der Musik bezeichnet S. sowohl eine Tonreihe, die sich durch einen bestimmten Anfang und Schluß abrundet, als auch eine Hauptabteilung eines vollständigen größern Tonstücks (im Sinn von »Teil«),
wie z. B. eine Sonate aus drei oder vier »Sätzen« zu bestehen pflegt. Außerdem versteht man unter S. noch die besondere Art und Weise der Stimmenfügung, welche homophon oder polyphon sein kann; in letzterm Fall ist S. gleichbedeutend mit Setz- oder Schreibweise. - In der Kunstfeuerwerkerei ist S. die Mischung der verschiedenen Brennstoffe (s. Feuerwerkerei).